Direkt zum Inhalt

Studierendensekretariat

Befreiung vom Deutschlandsemesterticket und Sozialbeitrag

Tuition Fees
Im Falle einer Beurlaubung ist der Bezug des Deutschlandsemestertickets nicht möglich.

Bei einem Auslandssemester oder einem mindestens dreimonatigen studienbezogenen Auslandsaufenthalt werden Sie auf Antrag auch von der Zahlung des Beitrages für das Deutschlandsemesterticket befreit ohne beurlaubt zu sein.

Im Falle einer Beurlaubung wegen eines Freiwilligendienstes oder eines Auslandsstudiums einschließlich dem Studium förderliche Auslandsaufenthalte sowie wegen Krankheit werden Sie zusätzlich vom Sozialbeitrag des Studierendenwerks befreit.

Alle Anträge sind innerhalb der Rückmeldefrist für das entsprechende Semester zu stellen. Wird die Tatsache eines Auslandssemesters oder eines mindestens dreimonatigen studienbezogenen Auslandsaufenthalt erst nach der Rückmeldefrist bekannt, kann der Antrag auf Befreiung vom Deutschlandsemesterticket und der Antrag auf Rückerstattung noch bis Vorlesungsbeginn des entsprechenden Semesters gestellt werden.

Wird der Antrag auf Rückerstattung vom Deutschlandsemesterticket nach bereits erfolgter Rückmeldung gestellt, wird an dieser Stelle ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Anspruch auf Nutzung des Deutschlandsemestertickets damit erlischt und die Fahrtberechtigung entfällt!