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LRK-FH fordert Experimentierklausel im Hochschulzukunftsgesetz

Donnerstag, 20. März 2014

Qualitätsgeleiteter Hochschulverbund soll Promotionsrecht erhalten

Pressemitteilung der Landesrektorenkonferenz der Fachhochschulen

047/00/03-2014 Bochum, 20. März 2014

In einigen Bundesländern wird zurzeit sehr konkret über gesetzliche Regelungen für Promotionen an Fachhochschulen diskutiert und verhandelt, nicht aber in Nordrhein-Westfalen. Im Referentenentwurf für das vom Wissenschaftsministerium so genannte Hochschulzukunftsgesetz findet sich zu Promotionen an Fachhochschulen noch nicht einmal eine Experimentierklausel. Das haben die Fachhochschulen bereits in ihrer Stellungnahme kritisiert und Vorschläge für eine mögliche Öffnung gemacht. „In seiner Entwurfsfassung bremst das Hochschulzukunftsgesetz die Hochschulen für angewandte Wissenschaften bei der Forschung aus, anstatt sie voranzubringen“, so der Vorsitzende der Landesrektorenkonferenz (LRK) der Fachhochschulen in NRW, Prof. Martin Sternberg. In Sorge um die Anschlussfähigkeit der NRW-Fachhochschulen sowohl im bundesdeutschen als auch im internationalen Wettbewerb trafen sich deshalb am 21.02.2014 Fachhochschulvertreterinnen und -vertreter an der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg. Das Ergebnis intensiver Diskussionen ist eine Konkretisierung ihrer Forderung nach einem entsprechenden Passus zur Promotion im neuen Hochschulgesetz.

„Die nordrhein-westfälischen Fachhochschulen fordern vom Land das Promotionsrecht für ein gemeinsames qualitätsgeleitetes Graduierteninstitut für angewandte Forschung“, erklärt Prof. Hartmut Ihne, Präsident der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg. Mit diesem NRW-Graduierteninstitut entsteht eine Struktur, die Promotionsvorhaben auf höchstem wissenschaftlichen Niveau optimal unterstützt. In interdisziplinären Themenfeldern forschen Doktorandinnen und Doktoranden und sammeln Erfahrungen in der Lehre. Gleichzeitig sichert ein transparentes System von Betreuung und Bewertung nach den vom Wissenschaftsrat empfohlenen Standards die Qualität der Promotionen.

Die Attraktivität des Wissenschaftsstandorts Nordrhein-Westfalen wird für Spitzen-Nachwuchskräfte gesteigert. Aber auch die Wirtschaft profitiert. Immer komplexer werdende Tätigkeiten führen dazu, dass auch dort zunehmend Promovierte eingestellt werden. „Nordrhein-Westfalen hat die Möglichkeit, doch noch ein echtes Zukunftsgesetz zu beschließen, indem es als erstes Bundesland einem Qualitätsverbund aus Hochschulen ein eigenes Promotionsrecht verleiht“, sagt Prof. Karl-Richard Korff, Vizepräsident für Lehre, Forschung und Weiterbildung der Fachhochschule Münster.

Aus Sicht der Fachhochschulen ist es dringend geboten, mit einem Hochschulgesetz die Weichen zu stellen und Zeichen für die Zukunft zu setzen. Sie fordern den Landtag auf, jetzt die notwendigen rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen.

Link zur Bonner Erklärung

Ansprechpartnerin:

Landesrektorenkonferenz der Fachhochschulen Bernadette Batterewitz Hochschulpolitische Referentin Hochschule Bochum Lennershofstraße 140 Tel.: 0234-3210037

E-Mail:Bernadette.Batterewitz@hs-bochum.de