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Dezernat 5: Studentische Angelegenheiten und Allgemeine Studienberatung

Einschreibung Studiengang Sozialversicherung

Für den Studiengang Sozialversicherung können Sie sich nur einschreiben, wenn Sie zusätzlich über ein Arbeitsverhältnis mit einem Unfallversicherungsträger verfügen.

Die Einschreibung erfolgt im Studierendensekretariat der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg (Grantham-Allee 20, 53757 Sankt Augustin) spätestens bis zum Vorlesungsbeginn. Sollte Ihnen die Einschreibung bis zum vorgegebenen Termin nicht möglich sein, wenden Sie sich bitte umgehend an das Studierendensekretariat.

Der Antrag auf Einschreibung ist online zu stellen und die erforderlichen Nachweise sind bei der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg in der Einschreibungsfrist persönlich vorzulegen bzw. per Post zuzusenden. Versäumen Sie diese Frist, ist eine Einschreibung für das entsprechende Semester nicht mehr möglich. Ein Antrag auf Einschreibung per Telefax oder E-Mail ist nicht zulässig und wird daher nicht berücksichtigt! Bei der Einschreibung prüft das Studierendensekretariat, ob Sie die Einschreibungsvoraussetzungen gemäß §§ 48 ff Hochschulgesetz erfüllen.

Sie erhalten vom Studierendensekretariat per E-Mail eine Mitteilung über Ihre Zulassung zum Studium und einen Link für die Online-Einschreibung. Mit der Online-Einschreibung müssen Sie ein aktuelles Passfoto für Ihren zukünftigen Studierendenausweis hoch laden.