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Dezernat 5: Studentische Angelegenheiten und Allgemeine Studienberatung

Kleine Zweithörerschaft

Bewerbung und Zulassung für eine kleine Zweithörerschaft an der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg

Eingeschriebene und nicht beurlaubte Studierende anderer Hochschulen können auf Antrag als „kleine Zweithörer:innen“ mit der Berechtigung zum Besuch von Lehrveranstaltungen und zur Ablegung studienbegleitender Prüfungen zugelassen werden. Die Hochschule kann nach Maßgabe der Einschreibungsordnung die Zulassung von Zweithörer:innen gemäß den Vorgaben des § 59  Hochschulgesetz (HG NRW) beschränken.

Über den Zugang zu den Lehrveranstaltungen entscheidet der jeweils zuständige Prüfungsausschuss des jeweiligen Fachbereichs.

Voraussetzung für die Zulassung ist die Einstufung in ein entsprechendes Fachsemester und die Zustimmung des jeweiligen Prüfungsausschusses.

Die Hochschule Bonn-Rhein-Sieg erhebt für die kleine Zweithörerschaft einen Beitrag in Höhe von 100,00 Euro pro Semester. Der Beitrag wird nach Zulassung zum Studium und mit der Einschreibung als "kleine:r Zweithörer:in“ fällig.
 

Bewerbung

Eine Bewerbung für das Wintersemester ist im Zeitraum vom 16.07. bis 15.09., eine Bewerbung für das Sommersemester im Zeitraum vom 16.01. bis 15.03. eines jeden Jahres möglich. 

Reichen Sie dazu bitte den Antrag auf Zulassung einer "kleinen Zweithörerschaft", einen aktuellen Notenspiegel, eine Modulbeschreibung, eine Fotokopie Ihres Personalausweises, eine aktuelle Studienbescheinigung Ihrer Ersthochschule und eine Fotokopie Ihrer Hochschulzugangsberechtigung (allgemeine Hochschulreife oder Fachhochschulreife) im Studierendensekretariat ein. 

Die kleine Zweithörerschaft ist jeweils für ein Semester gültig. Für eine Fortsetzung der kleinen Zweithörerschaft im Folgesemester ist daher eine erneute Bewerbung erforderlich.
 

Das Ablegen von Prüfungen

Kleine Zweithörer:innen können sich online über das Studierendenportal SIS zu den Prüfungen anmelden.

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