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Kommunikation und Marketing

Online-Wahl: Hochschulwahlen 2023 gestartet

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Datum

Dienstag, 16. Mai 2023

Mittwoch, 24. Mai 2023

Datum

16. bis 24. Mai 2023

Online event

Online-Wahl

Bei der Wahl im Mai 2023 werden sämtliche Mitglieder in den Fachbereichsräten, im Senat und in der Gleichstellungskommission sowie die Vertretung der Belange studentischer Hilfskräfte gewählt. Die Wahlen sollen erstmalig als Online-Wahlen durchgeführt werden.
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Die H-BRS erfüllt ihre Aufgaben in Forschung, Lehre und Studium eigenständig im Rahmen der akademischen Selbstverwaltung. Die studentischen Mitglieder der Hochschule wirken an der Selbstverwaltung mit, indem sie ihre Vertreterinnen und Vertreter für die Gremien (Fachbereichsräte, Senat, Gleichstellungskommission) sowie bestimmte Funktionsträgerinnen und Funktionsträger wählen.

Die Stimmenauszählung und Feststellung des Wahlergebnisses erfolgen öffentlich am Donnerstag, 25. Mai 2023, ab 15.15 Uhr in Raum E221 am Campus Sankt Augustin.

Wer wählt?

Wahlberechtigt sind
  • die Mitglieder eines Fachbereichs für die Wahl ihrer Mitglieder des jeweiligen Fachbereichsrates,
  • die Mitglieder der Hochschule für die Wahl ihrer Mitglieder des Senats
  • die studentischen Mitglieder der Hochschule für die Wahl der Vertreterin oder des Vertreters der Belange studentischer Hilfskräfte,
  • die weiblichen Mitglieder der Hochschule für die Wahl der weiblichen Mitglieder der Gleichstellungskommission,
  • die männlichen Mitglieder der Hochschule für die Wahl der männlichen Mitglieder der Gleichstellungskommission.

Wahlrecht

Das Wahlrecht kann nur ausüben, wer am Wahltag im Verzeichnis der Wählerinnen und Wähler eingetragen ist. Je eine Kopie des Verzeichnisses wird spätestens ab dem 23. Februar 2023 in der Bibliothek in Sankt Augustin, im Bibliotheks-Büro in der Egermannstraße in Rheinbach sowie am Empfang in Hennef öffentlich ausgelegt. Einsprüche gegen die Richtigkeit des Verzeichnisses können innerhalb von zwei Wochen nach Beginn der Auslegung - also bis zum 9. März 2023 - unter Angabe von Gründen schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlvorstand erklärt werden. Das Wahlrecht kann für jede Wahl nur einmal und nur persönlich ausgeübt werden.

Wer wird gewählt?

  • die Mitglieder der Fachbereichsräte, des Senats und der Gleichstellungskommission sowie
  • die Vertretung der Belange studentischer Hilfskräfte

Wann und wo wird gewählt?

Die Wahlen sollen erstmalig als Online-Wahlen durchgeführt werden. Die Durchführung der Online-Wahlen richtet sich nach § 25 ff. der Wahlordnung.
Die elektronische Stimmabgabe soll im Zeitraum vom 16. Mai 2023 bis zum 24. Mai 2023 stattfinden.

Die elektronische Stimmabgabe wird voraussichtlich in fünf Schritten erfolgen
  1. Man meldet sich mit Username und Passwort des Hochschul-Mail-Accounts an.
  2. Sofern ein Eintrag im Wählerverzeichnis vorliegt, wird man an das Wahl-Portal weitergeleitet.
  3. Man erhält die entsprechenden Stimmzettel; die Stimmabgabe erfolgt per Mausklick.
  4. Man prüft und bestätigt die Stimmabgabe.
  5. Die Stimme wird gezählt.

Die genauen Modalitäten zur Online-Wahl und zu der Möglichkeit, in diesem Rahmen alternativ Briefwahlunterlagen zu beantragen, werden zu einem späteren Zeitpunkt konkretisiert und bekannt gegeben. Sollten die Hochschulwahlen aus technischen oder sonstigen Gründen nicht als Online-Wahlen durchgeführt werden können, werden die Wahlen als Präsenzwahl durchgeführt (dieser Termin wird dann auch entsprechend aktualisiert).

Alternative: Briefwahl

Wer seine Stimme nicht elektronisch abgeben möchte, kann die Briefwahl in Anspruch nehmen. Gleichzeitig erlischt damit das Recht der elektronischen Stimmabgabe.

Die Briefawahlunterlagen können bis spätestens zum 24. April 2023 beim Wahlvorstand schriftlich oder per E-Mail an das Funktionspostfach des Wahlvorstands wahlvorstand@h-brs.de beantragt werden.

Einsprüche, Anträge und sonstige Erklärungen können abgegeben werden:
• bei jedem Mitglied des Wahlvorstandes oder
• per Mail an das Funktionspostfach des Wahlvorstands wahlvorstand@h-brs.de oder
• bei der Wahlleiterin oder beim Empfang der einzelnen Standorte.

Welche Aufgaben haben die Gremien und Funktionsträger?

Fachbereichsrat

Der Fachbereichsrat beschließt über die Angelegenheiten des Fachbereichs, soweit nicht die Dekanin oder der Dekan zuständig ist. Dazu gehören insbesondere die Fachbereichsordnung und die sonstigen für den Fachbereich erforderlichen Ordnungen (zum Beispiel die Prüfungsordnung). Der Fachbereichsrat wählt außerdem den Dekan oder die Dekanin und den Prodekan oder die Prodekanin beziehnungsweise das Dekanat.

Senat

Der Senat ist in erster Linie zuständig für generell-abstrakte Regelungen (wie Hochschulordnungen), Empfehlungen und Stellungnahmen, die die gesamte Hochschule oder zentrale Einrichtungen der Hochschule betreffen.

Gleichstellungskommission

Die Gleichstellungskommission berät und unterstützt die Hochschule und die Gleichstellungsbeauftragte. Sie überwacht die Aufstellung und Einhaltung der Frauenförderpläne und wählt die Gleichstellungsbeauftragte.

Vertretung der Belange studentischer Hilfskräfte

Die Vertreterin oder der Vertreter der Belange studentischer Hilfskräfte überwacht die Beachtung des geltenden Rechts bei der Auswahl und Beschäftigung von studentischen Hilfskräften und wirkt auf eine angemessene Gestaltung ihrer Arbeitsbedingungen hin. Sie oder er behandelt Beschwerden von Betroffenen.

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