Professoren und Beamte
Änderungen
Änderungen Ihrer persönlichen Verhältnisse (hierzu zählt auch eine Adressänderung) sind immer dem Team schriftlich mitzuteilen, damit die Mitarbeiter alle involvierten Stellen (bspw. Beihilfe, LBV, Reisekosten) informieren können.
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
…dienen dazu, die Mitglieder und Angehörigen der Hochschule vor Schädigungen, Belastungen und Gefährdungen durch die vielfältigen Arbeitsprozesse der Hochschule zu schützen. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an Herrn Anders-Wilberg und sein Team. Im Falle von Brandschutz steht Ihnen Herr Kelter für Fragen zur Verfügung:
https://www.h-brs.de/de/faq-support-betriebssicherheit
Arbeitsunfähigkeit
Verwaltungsbeamte melden Erkrankungen, Folgeerkrankungen oder Unfälle unter Angabe der voraussichtlichen Dauer unverzüglich am ersten Abwesenheitstages an die bzw. den Vorgesetzten und per Mail an Krankmeldung@h-brs.de oder telefonisch 02241 865 629. Ab dem vierten Abwesenheitstag ist eine Krankmeldung vom Arzt notwendig. https://www.h-brs.de/de/arbeitsunfaehigkeit-und-urlaub
Professor*innen melden sich beim Fachbereichs-Sekretariat als krankheitsbedingt abwesend. Die Krankmeldung wird von dort an Krankmeldung@h-brs.de weitergeleitet.
Bei einer Arbeitsunfähigkeit von 42 Kalendertagen innerhalb der letzten 12 Monate erfolgt eine Meldung an das Team Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM). https://www.h-brs.de/de/bem
Beihilfe
Beamt*innen erhalten in Krankheits-, Geburts- und Pflegefällen Beihilfeleistungen nach den Bestimmungen der Beihilfenverordnung NRW. Die Bearbeitung der Beihilfeangelegenheiten der Beamtinnen und Beamten der H-BRS erfolgt durch eine externe Beihilfestelle der Uni Köln.
Antragsvordrucke finden Sie im Intranet unter: https://verwaltung.uni-koeln.de/stabsstelle02.5/content/beihilfe_service/vordrucke_und_formulare/index_ger.html
Postanschrift: Zentrale Scanstelle Beihilfe, 32746 Detmold
Dienstausweise
Alle Beschäftigten der H-BRS erhalten in den ersten Arbeitstagen Ihren persönlichen Dienstausweis. https://www.h-brs.de/de/system/files/related/information_neuer_dienstausweis.pdf
Dienstreisen
Informationen zu Beantragungen, Abrechnungen, Reisebeihilfe, Erstattungen Hilfestellungen für geplante Reisen und rund um die Abrechnungen erhalten Sie auf der Homepage:
https://www.h-brs.de/de/reisekosten bzw. https://www.h-brs.de/de/Dienstreisen ins Ausland
Dienstvereinbarungen
Die Dienstvereinbarungen können Sie im Intranet finden unter https://www.h-brs.de/de/Dienstvereinbarungen-Richtlinien-und-Informationen auffinden.
Unter Erholungsurlaub ist bezahlte Freizeit zu verstehen, die der Wiederherstellung und Erhaltung der Arbeitskraft des Arbeitnehmers dienen soll.
Im Lehralltag finden die Freiheiten (im Sinne des Artikel 5 Abs. 3 Grundgesetz) der an unserer Hochschule tätigen Professor*innen in Abweichung zu den allgemeinen rechtlichen Bestimmungen insbesondere auch in der freien Zeiteinteilung und der beliebigen und antragsunabhängigen Realisierung des Erholungsurlaubs (während der vorlesungsfreien Zeit) ihren Ausdruck.
Die aktuell getroffenen Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und dem Bundesarbeitsgericht (BAG) betreffend einer grundsätzlichen Entscheidung zur Abwicklung und zum Verfall von Urlaubsansprüchen, verpflichten den Dienstherrn dazu, auch bei der Verwirklichung der Urlaubsansprüche der Professorinnen und Professoren aktiv mitzuwirken.
Hierfür ist eine bloße Anzeige von in Anspruch genommenem Urlaub seitens der Professorenschaft an die jeweilige Fachbereichsleitung ausreichend. Diese leitet die Dokumentation im Anschluss an das Urlaubsjahr bis zum 15.01. an das Dezernat Personal und Recht personalundrecht@h-brs.de weiter.
Weitere Details können Sie folgender Seite entnehmen: https://www.h-brs.de/de/erholungsurlaub-professoren
Elternzeit
Einen Anspruch auf Elternzeit haben Mütter und Väter. Eine Elternzeit muss schriftlich beantragt werden. Mit Zustimmung der Hochschulleitung können bis zu 24 Monate der Elternzeit auf die Zeit zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes verschoben werden. Mütter und Väter haben ebenfalls die Möglichkeit – unter Berücksichtigung der dienstlichen Belange - während der Elternzeit in Teilzeit zu arbeiten. Bei Fragen zum Mutterschutz und Elternzeit steht Ihnen das Team gerne zur Verfügung. Unabhängig von der Elternzeit kann Elterngeld bei der Elterngeldstelle der jeweiligen Heimatstatt /-kreis beantragt werden. https://www.elternzeit.de/antrag-elternzeit/
Ferienbetreuung und Erstattung von Ferienbetreuungskosten
Die Hochschule erstattet den Beschäftigten pro Kind (bis 16 Jahre) für die Ferienbetreuung 50 Euro/Woche (max. 250 Euro/Jahr) https://www.h-brs.de/de/Betreuungskosten.
Forschungs- und Praxissemester
Die Voraussetzung für die Genehmigung des Antrags ist die Hochschulzugehörigkeit von mind. acht Semestern und die Zeitspanne von acht Semestern zur vorangegangen Freistellung bzw. Beurlaubung. Der Antrag muss eine detaillierte Darlegung des geplanten Vorhabens und die Vertretung enthalten. Nähere Informationen finden Sie unter: https://www.h-brs.de/de/beantragung-eines-forschungssemesters-nach-ss-40-abs-1-hochschulgesetz-nrw-hg
Gleichstellungsstelle und Gleichstellungsbeauftragte
Die Gleichstellungsbeauftragte und die Gleichstellungskommission vertreten alle Frauen und Männer der Hochschule und unterstützt die Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten und der Gleichstellungskommission. Sie erreichen die Gleichstellungsbeauftragte unter Gleichstellungsbeauftragte@h-brs.de
Hochschuldidaktik
Wer sich didaktisch weiterbilden, eine digitale Lehrmethode ausprobieren möchte oder bei einem bestimmten Lehrszenario Unterstützung benötigt, dem steht die Präsidialbeauftragte für Hochschuldidaktik mit ihrer Expertise zur Verfügung. Die Inhalte einer solchen Beratung sind vertraulich.
Jobticket
Die Hochschule Bonn-Rhein-Sieg bietet den Mitarbeitern ein Jobticket in der besonderen Form des Großkundentickets an. https://www.h-brs.de/de/jobticket
Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV)
Das LBV in Düsseldorf ist für die Bezügeberechnungen und Auszahlung Ihres Gehaltes zuständig. Abrechnungen erhalten Sie nur, wenn sich im Vergleich zum Vormonat Änderungen ergeben. Die Kommunikation mit dem LBV übernimmt das Team Beamte und Professoren für Sie.
https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/eckdaten/kontaktdaten-lbv-nrw
Lehrermäßigung /-erhebung
Die Gewährung einer zukünftigen Lehrermäßigung ist über die Dekan*in beim Team Professoren und Beamte zu beantragen.
Erläuterungen zum Lehrerhebungsbogen
Nebenbeschäftigung
Alle Beschäftigten müssen Nebenbeschäftigungen gegen Entgelt rechtzeitig ihrem Arbeitgeber vorher schriftlich anzeigen. Nähere Informationen und entsprechende Vordrucke finden Sie im Intranet unter:
Nebentätigkeit(en) und die dazugehörigen Hinweise, Nebeneinnahmen
Öffnungszeiten
Campus Sankt Augustin: Mo-Fr: 07:00 Uhr bis 23:00 Uhr, Sa: 07:00 Uhr bis 19:00 Uhr
Campus Rheinbach: Mo-Fr: 07:00 Uhr bis 22:00 Uhr, Sa: 07:00 Uhr bis 19:00 Uhr
Personalrat
Die Beamt*innen werden durch einen Personalrat vertreten. Auf der Homepage sind jeweils die Mitglieder für die aktuelle Amtszeit mit ihrer Funktion veröffentlicht. Beide Personalräte stehen für Fragen und/oder bei Problemen am Arbeitsplatz jederzeit zur Verfügung. wpersvg@h-brs.de oder nwpers@h-brs.de
Schwerbehindertenvertretung
Der Schwerbehindertenbeauftragte ist Ansprechpartner für behinderte Studieninteressierte und Studierende sowie für die Bediensteten der Hochschule. Er arbeitet mit bei der Planung und Durchführung baulicher und organisatorischer Maßnahmen für die Bedürfnisse behin-derter Menschen an der Hochschule und wird bei der Personalauswahl schwerbehinderter Bewerber beteiligt. Sie erreichen den Vorsitzenden der Schwerbehindertenvertretung, Herrn Guido Krause, unter der Durchwahl -311 oder guido.krause@h-brs.de
Zielvereinbarungen / Zulagen
Auf Antrag können W-besoldete Professoren Zielvereinbarungen für besondere Leistungen gemäß der HLeistBVO mit dem Präsidenten verhandelt werden. Nehmen Sie hierfür bitte Kontakt mit dem Team Professoren und Beamte auf.
Zusatzversorgung (Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder – VBL)
Im Bereich der Pflichtversicherung der „VBLklassik" wird den Versicherten eine betriebliche Alters- und Hinterbliebenenversorgung sowie in den Fällen der Erwerbsminderung eine Betriebsrente gezahlt.
Weitere Informationen erhalten Sie unter:
https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/entgeltumwandlung
Zusätzliche Informationen finden Sie hier:
Frau Biendara ist Ihre Ansprechpartnerin für das Bewerbermanagement (BITE) für Berufungsverfahren.
Berufungsverfahren - Berufungsordnung Stand 23.05.2017
Unsere Stellenausschreibungen finden Sie auf der Karriere-Seite:
Gerne stehen wir Ihnen auch persönlich zur Verfügung!