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Dezernat 2: Personal

Reisebeihilfe Studierende

Hinweise zur Reisebeihilfe von Studierenden finden Sie auf dieser Seite.

Bitte Anträge auf Reisebeihilfe ins Ausland drei Wochen vor Antritt einreichen.
Bei Reisen ins Ausland bitten wir um Information via Mail an Reisekosten@h-brs.de für gegebenenfalls notwendige Auslandsbescheinigungen und Hinweise.

Befürworten das Dekanat des zuständigen Fachbereiches und die zuständige Professorenschaft eine Beihilfe für eine Reise eines Studierenden kann eine Reisebeihilfe gewährt werden. Die dafür vorgesehenen Formulare sind hier auf der Intranetseite hinterlegt.

Die Höhe wird durch den jeweiligen Fachbereich bestimmt, richtet sich aber im Maximum nach Landesreisekostengesetz NRW, kurz LRKG/NRW. Im Antrag muss die Gesamtsumme mit entsprechender Kostenstelle genehmigt werden.

Abschläge/ Vorauszahlungen sind möglich.

Antrag und Abrechnung inklusive Originalbelege werden bearbeitet, geprüft und von der Reisekostenstelle zur Anweisung der entsprechenden Zahlung an das Dezerant Finanzen und Einkauf weitergeleitet. Sofern Kontaktinformationen des Studierenden vorliegen, wird dieser auch über die Auszahlung informiert.

Ausschlussfrist betrifft 6 Monate

Reisekostenabrechnungen aller Art müssen innerhalb einer Ausschlussfrist von sechs Monaten vorliegen. Fristbeginn ist der erste Tag nach Dienstreiseende.

 

Papierhafte Anträge können Sie selbstverständlich eingescannt an die Reisekostenstelle senden: Reisekosten@h-brs.de

Sie haben noch Fragen?

Corinna Graumann

Team Weitere Beschäftigte, Reisekosten

Standort

Sankt Augustin

Raum

G 245

Adresse

Grantham-Allee 20

53757, Sankt Augustin

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