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Richtlinien Masterstipendium

 Stipendienausschreibung/-richtlinien

 

Die Gleichstellungsbeauftragte der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg vergibt Masterstipendien für Masterstudiengänge der Hochschule. Gefördert werden Studierende der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg, die mit leiblichen oder adoptierten Kindern in einem gemeinsamen Haushalt leben, deren Pflege und Betreuung übernehmen und nicht BAföG berechtigt sind. Die Stipendienvergabe erfolgt insbesondere unter Berücksichtigung der Bedürftigkeit und der persönlichen Lebensumstände. Ein angemessener Studienfortschritt muss zu erwarten sein.

 

Vergabekriterien

Die Gleichstellungsbeauftragte der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg vergibt Stipendien an Studierende der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg, die zum Zeitpunkt der Antragstellung

- im letzten Semester in einem Bachelorstudiengang regulär an der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg eingeschrieben sind,

- keine anderweitige finanzielle Förderung erhalten (z.B. durch Stiftungen) und

- die aufgrund ihrer finanziellen Situation eine BAföG-Förderung benötigen, jedoch aus einem der folgenden Gründe nicht anspruchsberechtigt sind:

 

• Sie fallen in die Gruppe ausländischer Staatsangehöriger, die keine BAföG-Regelförderung (hälftig Zuschuss/zinsloses Darlehen) und kein anderes Stipendium bekommen können.

• Auf Grund eines späten Studienfachwechsels oder aus anderen Gründen erhalten Sie eine BAföG-Regelförderung über weniger als die jeweilige Förderungshöchstdauer und Ihre BAföG-Regelförderung ist bereits ausgelaufen

• Wegen Überschreitung der Förderungshöchstdauer erhalten Sie keine Regelförderung mehr.

 

Stipendiendauer

Das Stipendium wird für ein Semester vergeben und kann verlängert werden. Die maximale Förderdauer entspricht der Regelstudienzeit des Masterstudienganges.

Bewerbungsverfahren

Die Bewerbung muss bis zum 31.01.2021 erfolgen.

 

Die Stipendienanträge der Studierenden sind in elektronischer Form an die Gleichstellungsbeauftragte Frau Annegret Schnell, Grantham-Allee 20, 53757 Sankt Augustin (annegret.schnell@h-brs.de) zu richten.

 

Der Bewerbung sind zwingend beizufügen:

  • Anschreiben mit Angaben zur Person, Familienstand und Kindern sowie einer Erklärung über den Erhalt von BAföG oder einer anderen finanziellen Förderung (entsprechende Nachweise sind dem Antrag beizufügen)  
    Dem Antragsformular sollte außerdem der Ablehnungsbescheid beiliegen oder die Begründung, warum kein Antrag auf BAföG gestellt wurde (kein BAföG-Anspruch besteht).
  • Motivationsschreiben für Mastervorhaben, aus dem sozialer und wirtschaftlicher Hintergrund der Antragstellerin oder des Antragstellers deutlich wird (maximal 1 Seite)
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Aktuelle Studienbescheinigung
  • Nachweis über bereits erbrachte Studienleistungen bei Antragstellung (vollständiger Notenspiegel und Studienfortschritt aus SIS)
  • Kopie eines Legitimationsausweises (wie z.B. Studierendenausweis, Führerschein, Sozialversicherungsnachweis); bei ausländischen Studierenden eine Kopie des Passes mit Hinweis auf den jeweiligen Aufenthaltstitel
  • Nachweis der finanziellen Situation (Kontoauszüge aller Finanzkonten mit den Umsätzen der letzten drei vollständigen Monate); ggf. Kontoauszüge des Ehe- / eingetragenen Lebenspartners
  • Aufstellung der finanziellen Situation
  • Nachweis etwaiger anderer finanzieller Förderungen
  • Angabe, wann frühestens das Masterstipendium angetreten werden kann

Folgende Unterlagen sind, soweit vorhanden, beizufügen:

  • BAföG-Bescheid

 

Um eine sachgerechte Entscheidung treffen zu können, behält sich die Auswahlkommission vor, die Antragstellerin oder den Antragsteller zu einem ergänzenden, persönlichen Gespräch einzuladen.

Bewerbungsschluss: Bewerbungsschluss ist der 31.01.2021.

Rückfragen beantwortet Ihnen:
Frau Annegret Schnell, annegret.schnell@h-brs.de, Tel.: 02241/865268

 

Stipendienhöhe

Als monatliches Stipendium wird jeweils zur Monatsmitte ein Betrag in der Höhe des maximalen BAföG-Satzes gezahlt, die Obergrenze beträgt 1000 €.

 

Auswahlverfahren

Die Auswahlkommission, bestehend aus den Mitgliedern der Gleichstellungskommission, bewertet die vorgelegten Anträge und erstellt eine Rangfolge.

Die Benachrichtigung über die Bewilligung/Nichtbewilligung des Stipendiums erfolgt schriftlich und ohne Angabe von Gründen durch die Gleichstellungsbeauftragte. Die Auszahlung erfolgt durch die Hochschule Bonn-Rhein-Sieg.

 

Verpflichtungen der Stipendiatin/des Stipendiaten: Sonstiges:

Mit der Annahme des Stipendiums verpflichtet sich die Stipendiatin/der Stipendiat,

  • sich überwiegend dem Masterstudium zu widmen. Die Hochschule Bonn-Rhein-Sieg geht bei der Gewährung des Stipendiums davon aus, dass die Stipendiatin/der Stipendiat keine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit ausübt,
  • einmal pro Semester über den Studienfortschritt insb. die bisher erzielten Zwischenergebnisse in Form des vollständigen Notenspiegels und Studienfortschritt aus SIS zu berichten. Diese Dokumente sind in einfacher Ausführung an die Vorsitzende der Gleichstellungskommission zu senden. Sie dienen als Grundlage für eine etwaige Verlängerung des Stipendiums, solange die Höchstförderdauer nicht überschritten ist.
  • Haben sich Änderungen des sozialen und wirtschaftlichen Hintergrundes ergeben (siehe Angaben zu Nr. 2), so ist dies ebenfalls dem Bericht in schriftlicher Form beizufügen und ggf. zu erläutern,
  • die Gleichstellungsbeauftragte unverzüglich zu informieren, sobald sie/er aus anderen Stipendienprogrammen finanzielle Unterstützung ihres/seines Masterstudiums erhält oder von einem anderen Stipendiengeber zugesagt bekommen hat,
  • die Gleichstellungsbeauftragte unverzüglich zu informieren, wenn das Masterstudium unterbrochen, geändert, vorzeitig abgeschlossen oder abgebrochen wird.

 

Ein Rechtsanspruch auf ein Stipendium der Gleichstellungsbeauftragten der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg besteht nicht.

 

Die Gleichstellungsbeauftragte der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg behält sich das Recht vor,

  1. eine Änderung der Bewilligung vorzunehmen bzw. die Rücknahme der Bewilligung auszusprechen, wenn die Stipendiatin/der Stipendiat den für das Stipendium geltenden Bewilligungsbedingungen nicht nachkommt;
  2. Änderungen und Ergänzungen der Stipendienrichtlinien vorzunehmen

 

Sankt Augustin den 07.11.2020

Gleichstellungsbeauftragte: Annegret Schnell

Präsident der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg: Prof. Dr. Hartmut Ihne