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[Archiv] Hochschulwahlen im Mai 2021

Datum

Dienstag, 25. Mai 2021

Zeit

00:00 - 22:00

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Die Stimmenauszählung findet am Donnerstag, 27. Mai 2021 ab 14 Uhr in den Räumen E 221 und E 203 in Sankt Augustin statt.

Wer wählt?

Wahlberechtigt sind

  • die Beschäftigten der fünf Fachbereiche für die Wahl ihres jeweiligen Fachbereichsrates
  • die Studierenden der fünf Fachbereiche für die Wahl ihres jeweiligen Fachbereichsrates
  • die weiblichen Studierenden für die Wahl der weiblichen studentischen Mitglieder der Gleichstellungskommission
  • die männlichen Studierenden für die Wahl der männlichen studentischen Mitglieder der Gleichstellungskommission
Wer wird gewählt?
  • sämtliche Mitglieder in den Fachbereichsräten der fünf Fachbereiche
  • die studentischen Mitglieder des Senats
  • die studentischen Mitglieder der Gleichstellungskommission
  • die Vertreterin oder der Vertreter der Belange studentischer Hilfskräfte

Die zugelassenen Wahlvorschläge wurden am 26. März 2021 per E-Mail bekanntgegeben.

Wann wird gewählt?

Gemäß Präsidiumsbeschluss finden die Hochschulwahlen als reine Briefwahl statt. Einsendeschluss ist Mittwoch, 26. Mai 2021.

Briefwahl

Der Wahlvorstand hat in seiner Sitzung am 15. April 2021 gemäß § 17 Absatz 1 der Wahlordnung der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg beschlossen, dass die anstehenden Wahlen für sämtliche Mitglieder in den Fachbereichsräten, die studentischen Mitglieder im Senat und in der Gleichstellungskommission sowie die Vertretung der Belange studentischer Hilfskräfte pandemiebedingt als reine Briefwahl stattfinden.

Die Wahlberechtigten wurden am 21. April 2021 per Mail informiert und können über einen der Mail beigefügten Link einen Antrag auf Briefwahl stellen.

Alternativ ist es auch möglich, den Antrag auf Briefwahl schriftlich oder per E-Mail (justiziariat@h-brs.de) unter Angabe einer Adresse, an welche die Wahlunterlagen geschickt werden sollen, zu stellen. Die Briefwahlunterlagen werden Ihnen anschließend zugeschickt.

Wann müssen Wahlbriefe abgeschickt werden?

Der Wahlbrief sollte in Deutschland spätestens am dritten Werktag vor der Wahl abgesandt (in diesem Fall Donnerstag, 20. Mai 2021) werden, um den rechtzeitigen Eingang bis zum 26. Mai sicherzustellen.

Hintergrund:
Die Durchführung der für 24. und 25. November 2020 angekündigten Nachwahl der ursprünglich im Mai 2020 angesetzten Hochschulwahlen war aufgrund der Coronapandemie leider bisher nicht möglich. Die Hochschulwahlen finden nun als reine Briefwahl statt.

Welche Aufgaben haben die Gremien und Funktionsträger?

Fachbereichsrat

Der Fachbereichsrat beschließt über die Angelegenheiten des Fachbereichs, soweit nicht die Dekanin oder der Dekan zuständig ist. Dazu gehören insbesondere die Fachbereichsordnung und die sonstigen für den Fachbereich erforderlichen Ordnungen (zum Beispiel die Prüfungsordnung). Der Fachbereichsrat wählt außerdem den Dekan oder die Dekanin und den Prodekan oder die Prodekanin beziehnungsweise das Dekanat.

Senat

Der Senat ist in erster Linie zuständig für generell-abstrakte Regelungen (wie Hochschulordnungen), Empfehlungen und Stellungnahmen, die die gesamte Hochschule oder zentrale Einrichtungen der Hochschule betreffen.

Gleichstellungskommission

Die Gleichstellungskommission berät und unterstützt die Hochschule und die Gleichstellungsbeauftragte. Sie überwacht die Aufstellung und Einhaltung der Frauenförderpläne und wählt die Gleichstellungsbeauftragte.

Vertretung der Belange studentischer Hilfskräfte

Die Vertreterin oder der Vertreter der Belange studentischer Hilfskräfte überwacht die Beachtung des geltenden Rechts bei der Auswahl und Beschäftigung von studentischen Hilfskräften und wirkt auf eine angemes-sene Gestaltung ihrer Arbeitsbedingungen hin. Sie/erbehandelt Beschwerden von Betroffenen.

Sie haben noch Fragen?

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Angela Fischer

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