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Administrative unit 1: Facility Management, Building and Safety

Unfallversicherung

Gesetzliche Unfallversicherung

Die gesetzliche Unfallversicherung tritt immer dann ein, wenn Sie bei einer Tätigkeit im Zusammenhang mit Ihrer Beschäftigung oder dem Studium an der Hochschule einen Unfall erleiden. Die Voraussetzungen der Versicherung und der Umfang der gesetzlichen Leistungen sind im Sozialgesetzbuch verankert. Der Abschluss einer privater Unfallversicherung beeinflusst und ersetzt nicht die Versicherung in der gesetzlichen Unfallversicherung. Leistungsträger für die gesetzliche Unfallversicherung an der Hochschule ist die Unfallkasse NRW. Wenn ein Unfall im Zusammenhang mit Ihrem Studium / Ihrer Beschäftigung an der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg passiert ist, melden Sie diesen bitte bei Ihrem direkten Vorgesetzten (Praktikumsleiter, Laborleiter, Professor etc.). Dieser füllt mit Ihnen die Unfallmeldung aus. Senden Sie die ausgefüllte Umfallmeldung an die Hochschule Bonn-Rhein-Sieg, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Grantham-Allee 20, 53757 Sankt Augustin. Sie können diese auch als Datei an betriebssicherheit@h-brs.de senden oder direkt am Empfang in Sankt Augustin, am Empfang in Rheinbach oder im Sekretariat in Hennef abgeben.

I. Allgemeine Erläuterungen zur Unfallanzeige

Wer hat die Unfallanzeige zu erstatten?

Anzeigepflichtig ist die Hochschule (Sachkostenträger) - Vorgesetzte, Gliederungsleitung.

Wann ist eine Unfallanzeige zu erstatten?

Die Anzeige ist zu erstatten, wenn durch eine mit dem Besuch der Hochschule zusammenhängende Tätigkeit oder durch einen Wegeunfall (z.B. Unfall auf dem Weg zwischen Wohnung und Hochschule) Versicherte so verletzt werden, dass sie ärztliche Behandlung in Anspruch nehmen müssen.

In welcher Anzahl ist die Unfallanzeige zu erstatten und wohin ist sie zu senden?

Ein Exemplare senden Sie an die Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Ein Exemplar dient der Dokumentation in der Gliederungseinrichtung / dem Fachbereich.

Wer ist von der Unfallanzeige zu informieren?

Versicherte, für die eine Anzeige erstattet wird, sind von ihren Vorgesetzen auf ihr Recht hinzuweisen, dass sie eine Kopie der Anzeige verlangen können.

Wie ist die Unfallanzeige zu erstatten?

Das ausgefüllte Formular senden Sie bitte per E-Mail an betriebssicherheit@h-brs.de.

Innerhalb welcher Frist ist die Unfallanzeige zu erstatten?

Vorgesetzte haben die Anzeige binnen 3 Tagen zu erstatten, nachdem sie von dem Unfall Kenntnis erhalten haben.

Was ist bei schweren Unfällen, Massenunfällen und Todesfällen zu beachten?

Tödliche Unfälle, Massenunfälle und Unfälle mit schwerwiegenden Gesundheitsschäden sind sofort  der Hochschulleitung Tel. -600 und der Unfallkasse NRW zu melden (Telefon, Fax, E-Mail).

II. Erläuterungen zu den Fragen der Unfallanzeige

Die "Schilderung des Unfallhergangs" unter Nr. 18 soll detaillierte Angaben zum Unfallgeschehen und zu seinen näheren Umständen enthalten (z.B. wo, wie, warum, unter welchen Umständen sich der Unfall ereignet hat). Insbesondere auf die folgenden Punkte sollte die Schilderung des Unfallhergangs eingehen:

- Ort, an dem sich der Unfall ereignet hat, z.B. im Flur, im Seminarraum, auf dem Parkplatz
- Art der Veranstaltung (z.B. reguläre Vorlesung, Seminar)
- Umstände, die den Verlauf des Unfalls kennzeichnen, z.B. Sturz mit dem Fahrrad, Ausrutschen auf dem Fußboden, Zusammenprall mit anderer Person, Stolpern an einer Treppe, Verletzung durch Schneeball, Autounfall
- Besondere Bedingungen, z.B. Schneeglätte, feuchter Boden oder Laub, Umgang mit Gefahrstoffen

Die Unfallschilderung kann auf einem Beiblatt fortgesetzt werden.

Unter 19. Beispiele: Rechter Unterarm, Linker Zeigefinger, Linker Fuß und rechte Kopfseite.

Unter 20. Beispiele: Prellung, Knochenbruch, Verstauchung, Verbrennung, Platzwunde, Schnittverletzung.

TIPP: Verunfallte müssen für eine ärztliche Erstbehandlung einen Durchgangsarzt aufsuchen damit die Abrechnung über die Unfallkasse NRW erfolgen kann. Teilen Sie daher bitte auch der/ dem behandelnden Ärztin/ Arzt (auch Zahnärzte!) mit, dass es sich um einen Unfall im Zusammenhang mit Ihrer Arbeit bzw. Ihrem Studium an der Hochschule handelt und dass die Unfallkasse NRW der zuständige gesetzliche Unfallversicherung ist.

Für Beamte gelten analoge Regelungen. Bei Fragen stehen Ihnen die Ansprechpartner des Dezernates Personal gerne zur Verfügung.

Hinweise:

  • Melden Sie bitte auch leichte Verletzungen und Unfälle Ihrer/Ihrem Vorgesetzten, der Gliederungsleitung oder direkt an die Fachkraft für Arbeitssicherheit.
  • Gefährliche Situationen oder Beinaheunfälle sollten ebenfalls formlos den Vorgesetzten und/oder der Fachkraft für Arbeitssicherheit mitgeteilt werden. Nur bei Kenntnis solcher Situationen können Maßnahmen ergriffen werden, die verhindern, dass Unfälle mit entsprechenden Folgen geschehen.

Bitte helfen Sie mit, Unfälle zu vermeiden.

Versicherung besteht für

Beschäftigte und Studierende

Studierende

Studierende, die die Hochschule besuchen, um sich ernstlich, beruflich aus- oder fortzubilden. Für Tätigkeiten, die in unmittelbarem zeitlichem und räumlichem Zusammenhang mit der Hochschule und deren Einrichtungen verrichtet werden. Zu dem Kreis dieser Tätigkeiten rechnet neben der unmittelbaren Teilnahme an Hochschulveranstaltungen auch das Aufsuchen anderer Hochschuleinrichtungen, wie Seminare und Institute für Studienzwecke oder die Beteiligung an Exkursionen.

Beschäftigte

Alle Beschäftigten die in einem Arbeitsverhältnis mit der Hochschule stehen. Für Tätigkeiten, die in unmittelbarem zeitlichem und räumlichem Zusammenhang mit der Hochschule und deren Einrichtungen verrichtet werden.