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Vizepräsident Internationalisierung und Diversität (VP3)

4. Rechtliche Aspekte nach Ihrem Studienabschluss

Rechtliche Aspekte nach Ihrem Studienabschluss

4.1 Aufenthaltserlaubnis

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Es besteht die Möglichkeit, dass Sie nach einem erfolgreich abgeschlossenen Studium in Deutschland nach einem entsprechenden Antrag einen Aufenthaltstitel erhalten.

 

Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche nach dem Studium (§ 16 Abs. 5 AufenthG)

Die Erteilung einer solchen Aufenthaltserlaubnis ist nur unmittelbar nach dem Studium für bis zu 18 Monate möglich.

Voraussetzungen:

  • Es liegt ein Nachweis über den erfolgreichen Abschluss des Studiums vor
  • Die Sicherung des Lebensunterhaltes ist gewährleistet
  • Zur Sicherung des Lebensunterhaltes darf jede Erwerbstätigkeit aufgenommen werden

Sofern ein angemessenes Arbeitsplatzangebot vorliegt, sprechen Sie bei der entsprechenden Ausländerbehörde vor, und es wird ein Antrag auf Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung erteilt.

 

Aufenthaltserlaubnis zur Aufnahme eines Promotionsstudiums

Die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis erfolgt nach Vorlage der Immatrikulationsbescheinigung. Eine Promotion kann auch in einem Unternehmen stattfinden, und es ist eine Beschäftigung (beispielsweise als wissenschaftliche/-r Mitarbeiter/-in) währenddessen möglich.

 

Aufenthaltserlaubnis für Forscher nach § 20 AufenthG

Voraussetzungen:

  • Eine Aufnahmevereinbarung der Forschungseinrichtung wurde ausgestellt

Nach dem Abschluss des Forschungsvorhabens kann die Aufenthaltserlaubnis um bis zu neun Monate zum Zweck der Arbeitsplatzsuche verlängert werden.

 

Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung nach § 18 Abs. 4 S. 1 AufenthG

Für eine Aufenthaltserlaubnis muss Ihre Tätigkeit dem Abschluss entsprechend sein. Mit einem Abschluss in Wirtschaftswissenschaften dürften Sie zum Beispiel nicht in fremden Berufsfeldern tätig sein. Es ist jedoch kein Mindestgehalt erforderlich und die Erteilung erfolgt für die Dauer Ihres Arbeitsvertrages beziehungsweise für maximal 3 Jahre.

 

Blaue Karte EU nach § 19 a AufenthG

Voraussetzungen:

  • Ihr Mindestgehalt muss brutto 55.200 EUR jährlich entsprechen (Stand 2020)
  • Dieses Mindestgehalt muss durch eine Beschäftigung erzielt werden (Teilzeit möglich)

Alle Akademikerinnen und Akademiker mit einem anerkannten Hochschulabschluss können den Aufenthaltstitel „Blaue Karte“ erhalten. Das Mindestgehalt steigt jährlich an, maßgebend ist jedoch der Zeitpunkt der Erteilung/Verlängerung. Wer bereits eine Blaue Karte EU hat, ist von der neuen Mindestgehaltsgrenze nicht betroffen. Nur bei der Verlängerung oder bei einem zustimmungspflichtigen Wechsel des Arbeitsplatzes muss die neue Gehaltsgrenze erfüllt werden. 

Die Erteilung erfolgt für vier Jahre oder bis zum Ende ihres Arbeitsvertrages zuzüglich drei Monate. Sollten Sie in dieser Zeit einen Arbeitsplatzwechsel anstreben, bedarf dieser einer Zustimmung der Ausländerbehörde.

 

Ausnahme: Mangelberufe

Wenn Sie eine Arbeitsaufnahme in einem der sogenannten MINT-Berufe antreten, muss Ihr Mindestgehalt brutto 43.056 EUR jährlich betragen. Zu den MINT Bereichen zählen: Mathematik, Ingenieurwissenschaften, Naturwissenschaften, Informatik/IT-Fachkräfte und Ärztinnen/Ärzte.

 

Vorteile der Blauen Karte in der EU

Die Erteilung der Blauen Karte erfolgt für vier Jahre oder bis zum Ende Ihres Arbeitsvertrages plus drei Monate. Zudem ist nach Rücksprache mit der Ausländerbehörde ein Auslandsaufenthalt bis zu zwölf Monaten möglich, ohne dass dadurch die Gültigkeit Ihrer Blauen Karte verloren geht.
Außerdem können Sie, nachdem Sie mindestens für 18 Monate im Besitz der Blauen Karte waren, ohne Visum in andere EU-Staaten verreisen.

 

Erteilung einer Niederlassungserlaubnis (unbefristeter Aufenthaltstitel) nach § 18 b AufenthG

Um einen unbefristeten Aufenthaltstitel zu erlangen, müssen Sie mindestens zwei Jahre im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis nach §18, §19a, §21 AufenthG gewesen sein. Ihr Lebensunterhalt muss sichergestellt sein und Sie müssen bereits 24 Monate lang Rentenversicherungsbeiträge gezahlt haben. Außerdem werden ausreichende Sprachkenntnisse (mindestens B1 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen: GERS/CEFR) vorausgesetzt und Ihr Arbeitsplatz muss Ihrem Abschluss angemessen sein. Sie erhalten dann eine Niederlassungserlaubnis, bei welcher es sich um einen unbefristeten Aufenthaltstitel handelt.

 

Links


Mit diesem „Online-Quick-Check“ können Sie Ihre Möglichkeiten prüfen, in Deutschland zu leben und zu arbeiten

https://www.make-it-in-germany.com/de/visum/quick-check/


Die "Hotline Arbeiten und Leben in Deutschland" beantwortet Ihre Fragen zu Themen wie Einreise, Jobsuche, Anerkennung von Abschlüssen und vielem mehr auf Deutsch und Englisch

http://www.bamf.de/DE/DasBAMF/HotlineArbeitenLeben/hotline-arbeiten-leben-node.html

4.2 Arbeitsvertrag

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Sie haben sich erfolgreich vorgestellt und haben eine Zusage für den Job erhalten? Herzlichen Glückwunsch! Jetzt müssen Sie nur noch Ihren Arbeitsvertrag unterschreiben. Dazu folgen einige wichtige Punkte:

 

Ein Arbeitsvertrag enthält üblicherweise folgende Inhalte, seltener wird nur auf die entsprechenden Vorschriften verwiesen:

 

  • Name und Anschrift von Ihnen und vom Unternehmen
  • Vertragsbeginn
  • Befristung des Arbeitsverhältnisses
  • Dauer der Probezeit
  • Arbeitsort und Tätigkeitsbeschreibung
  • Arbeitsentgelt und Zuschläge
  • Arbeitszeiten und Urlaubsansprüche
  • Kündigungsfristen
  • Vorhandensein von Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen

 

Der Vertragsabschluss sollte in jedem Fall schriftlich erfolgen. Lesen Sie den Vertrag gründlich durch, und wenn Sie etwas nicht verstehen sollten, fragen Sie in der Personalabteilung des Unternehmens nach.

 

Link

Hier finden Sie die gesetzlichen Grundlagen rund um das Thema Arbeitsvertrag & Arbeitsrecht:

https://www.arbeitsrechte.de/arbeitsvertrag/

4.3 Steuersystem in Deutschland

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Als Arbeitnehmer/-in in Deutschland müssen Sie Einkommenssteuer bezahlen. Sie müssen sich in einem Angestelltenverhältnis jedoch nicht selbstständig darum kümmern, dass die Steuer bezahlt wird, denn das passiert automatisch jeden Monat durch den Arbeitgeber.

Die Einkommenssteuer, auch Lohnsteuer genannt, wird automatisch monatlich von Ihrem Bruttoarbeitslohn abgezogen und an das Finanzamt weitergeleitet.  Die Sätze der Einkommenssteuer liegen zwischen 14 und 45 % und sind von der Höhe Ihres Einkommens abhängig. Je höher Ihr Einkommen ist, desto höher ist auch der Steuersatz, jedoch gibt es einen Grundfreibetrag. Bis zu diesem Betrag fallen auf Ihr zu versteuerndes Einkommen keine Steuern an.

Nach Ablauf eines Kalenderjahres besteht die Möglichkeit, dass Sie einen Teil der bereits gezahlten Steuern zurückerhalten. Dafür müssen Sie beim Finanzamt Ihre Steuererklärung abgeben, was sich in der Regel lohnt. Steuererklärungsformulare können Sie auf der Webseite Ihres Finanzamtes herunterladen, persönlich abholen oder Sie nehmen Hilfe von einem Fachmann in Anspruch (Steuerberater/-in).

 

Steuerklassen

Die Höhe der Einkommenssteuer, die Sie zahlen müssen, ist nicht allein von Ihrem Einkommen abhängig, sondern beispielsweise auch davon, ob Sie verheiratet sind oder nicht. Steuerzahler sind daher in verschiedene Steuerklassen eingeteilt.

 

Links

Hier finden Sie die aktuellen Einkommenssteuersätze und -klassen

https://einkommenssteuertabelle.de/

4.4 Sozial- und Rentenversicherung in Deutschland

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Sie profitieren in Deutschland von einem gut ausgebauten Versicherungssystem, durch das Sie als Arbeitnehmer/-in gegen Risiken wie Krankheit, Arbeitsunfälle und Arbeitslosigkeit abgesichert sind. Treten Sie in ein Arbeitsverhältnis ein, erhalten Sie einen Sozialversicherungsausweis mit einer Nummer, welche Sie Ihrem Arbeitgeber mitteilen. Diese Nummer werden Sie Ihr Leben lang brauchen, Sie sollten diese daher gut aufbewahren.

Als Arbeitnehmer/-in sind Sie Mitglied in fünf gesetzlichen Versicherungen:

  • Gesetzliche Krankenversicherung: Diese zahlt für Sie die Kosten, die im Krankheitsfall für Arztbesuche, (teilweise) Arzneimittel und andere Therapiemaßnahmen anfallen. Wenn Sie verheiratet sind und Ihr Partner nicht berufstätig ist, können Sie Ihren Partner ohne zusätzliche Kosten in Ihrer Krankenversicherung mitversichern. Dasselbe gilt für Ihre Kinder.

 

  • Gesetzliche Pflegeversicherung: Diese bietet Ihnen eine Grundsicherung, falls Sie auf dauerhafte Pflege angewiesen sein sollten, beispielsweise durch eine Krankheit.

 

  • Gesetzliche Arbeitslosenversicherung: Wenn Sie in den letzten zwei Jahren mindestens ein Jahr lang versichert waren, sichert Sie die Arbeitslosenversicherung zeitweise mit einem Einkommen ab, falls Sie arbeitslos werden und arbeitssuchend sind. Die Bundesagentur für Arbeit unterstützt Menschen außerdem dabei, Arbeit zu finden und bietet Beratung und Vermittlung an.

 

  • Gesetzliche Unfallversicherung: Diese trägt die Kosten für anfallende medizinische Behandlungen, nachdem Sie einen Arbeitsunfall erlitten haben, oder wenn Sie an einer Berufskrankheit leiden.

 

  • Gesetzliche Rentenversicherung: Wenn Sie im hohen Alter in den Ruhestand gehen, zahlt Ihnen die gesetzliche Rentenversicherung eine monatliche Rente aus. Die Höhe der Rente wird aus der Anzahl von Jahren, die Sie in Deutschland gearbeitet haben, und der Höhe Ihres Einkommens berechnet.

 

Link

Hier finden Sie die aktuellen Sätze der Sozialversicherungsbeiträge

https://www.imacc.de/sozialversicherungsbeitraege

4.5 Chancen für Familienangehörige

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Als internationale Fach- oder Führungskraft haben Sie bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen die Möglichkeit, Ihren Ehegatten/Ihre Ehegattin und Ihre Kinder ebenfalls nach Deutschland zu holen. Ob diese eine spezielle Aufenthaltserlaubnis benötigen, ist abhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit. So benötigen Staatsangehörige aus einem Mitgliedsstaat der EU oder dem Europäischen Wirtschaftraumes keine besondere Aufenthaltsgenehmigung. Wenn Ihr/-e Partner/-in und Ihre Kinder eine Staatsangehörigkeit außerhalb des EU-Raumes besitzen, können Sie ein Visum zum Zwecke des Familiennachzugs beantragen.

 

Link            

Hier finden Sie alle Informationen über den Familiennachzug nach Deutschland – (nur für EU-Bürger)

https://www.make-it-in-germany.com/de/leben-in-deutschland/familiennachzug/zu-eu-buerger

 

Wir wünschen Ihnen alles Gute auf Ihrem Karriereweg in Deutschland!