Das Präsidium leitet die Hochschule. In Ausübung dieser Aufgabe obliegen ihm alle Angelegenheiten und Entscheidungen der Hochschule, für die im Hochschulgesetz NRW nicht ausdrücklich eine andere Zuständigkeit festgelegt ist.
Präsidialbeauftragte
Präsidiumsbeschlüsse (Anmeldung erforderlich)
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