Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz bei Arbeits- und Studienaufenthalt im Ausland
Arbeitsmedizinische Beratung durch den Betriebsarzt
Die notwendigen medizinischen Maßnahmen werden vom Betriebsarzt koordiniert. Der Reiseleiter/ Exkursionsleiter/ Vorgesetzte ist verpflichtet, in Form einer Unterweisung die Versicherten (Mitarbeiter / Studierende) auf die Gefährdungen und die Möglichkeiten von Schutzmaßnahmen wie z. B. Impfungen hinzuweisen. Diese Unterweisung ist zu dokumentieren. Zur Unterweisung gehört auch das Thema Arbeitsmedizinischen Vorsorge. Bei Reisen in die Tropen / Subtropen (Beitengrad 40° - 0° )ist die Teilnahme an einer arbeitsmedizinischen Beratung für die Versicherten vor den Reisetätigkeiten gesetzlich verpflichtend. Diese arbeitsmedizinischen Beratung erfolgt durch den Betriebsarzt.
Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz bei Dienstreisen ins Ausland
Bei einer dienstlichen Entsendung (genehmigte Dienstreise) ins Ausland sind die Mitarbeiter der Hochschule bei der Wahrnehmung ihrer dienstlichen Tätigkeit im Falle eines Arbeitsunfalls grundsätzlich über die Unfallkasse NRW versichert. Detailierte Erläuterungen zum Umfang des gesetzlichen Unfallversicherungsschutzes bezogen auf die verschiedenen Personengruppen in der Hochschule finden Sie unter der Rubrik "Zugehörige Links" in der Informationsschrift "Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz an Hochschulen".
Nach Beendigung der dienstlichen Tätigkeiten (Ende der offiziellen Veranstaltung / Besprechung, Beginn der persönlichen Freizeit) bzw. bei einer Erkrankung der Mitarbeiter greift die persönliche Krankenversicherung der Mitarbeiter. Die Hochschule berücksichtigt hierbei die Regelungen des § 17 Sozialgesetzbuch V "Leistungen bei Beschäftigung im Ausland".
Bei Fragen zu Dienstreisen in Ausland (z.B. bezgl. Krankenversicherung, Reise -/ Auslandsunfallversicherung etc.) kontaktieren Sie Bitte das Dezernat 2 , Team Weitere Beschäftigte - Dienstreisen ins Ausland
Im Versicherungsfall wenden Sie sich bitte umgehend:
- bei Arbeits- und Wegeunfallereignissen an Stabsstelle Fachkraft für Arbeitssicherheit, Tel. 02241 865 636
- bei Krankmeldungen an das Dezernat 2, Tel. 02241 865 - 723 oder -163