Direkt zum Inhalt

Fachbereich Ingenieurwissenschaften und Kommunikation

Zulassungsvoraussetzungen Technik- und Innovationskommunikation

In den Masterstudiengang "Technik- und Innovationskommunikation" (M.Sc.) einschreiben kann sich, wer einen ersten Berufsqualifizierenden Hochschulabschluss in den Fächern Journalismus, Technikjournalismus, Publizistik, Medien- oder Kommunikationswissenschaft, Public Relations oder Marketing mitbringt. Die Gesamtnote des erfolgreichen Hochschulabschlusses muss mindestens 2,5 betragen.

Außerdem müssen im abgeschlossenen Studiengang mindestens 210 Credit Points nach dem European Credit Transfer System (ECTS) erreicht sein. Sollten Studienbewerber/innen nach einem sechs-semestrigen Studiengang nur 180 Credit Points haben, können sie die fehlenden 30 Credit Points durch eine mindestens sechs-monatige Berufstätigkeit (z.B. Praktikum, Volontariat oder Trainee) in Journalismus, Medien, Publizistik, Public Relations oder Marketing/ Werbung vor der Einschreibung in den TIK-Master nachholen.

Studienbeginn ist jeweils zum Sommersemester. Bewerbungen sind bis zum 15. März möglich, Einschreibung ist bis Ende März, im begründeten Ausnahmefall bis zum 30. April möglich.