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Graduierteninstitut

Hochwasserpromotionsstipendium

Ihr Promotionsvorhaben an der H-BRS wurde durch die Flutkatastrophe deutlich verzögert? Das Graduierteninstitut vergibt bis zu sechsmonatige Stipendien, um diesen Nachteil auszugleichen.

Voraussetzungen für die Gewährung eines Hochwasserpromotionsstipendiums sind:

Die Antragstellenden promovieren an der H-BRS und sind vom Hochwasserschaden in Rheinbach betroffen. Es sind Verzögerungen der Promotion von bis zu 6 Monaten entstanden. 

Sie sind Mitglied im Graduierteninstitut der H-BRS und waren vor der Inanspruchnahme entweder Stipendiatin/Stipendiat oder Beschäftigte der H-BRS, für die die Finanzierung ausgelaufen ist.

Zur Beantragung reicht die Doktorandin oder der Doktorand folgendes ein:

  • einen schriftlichen Nachweis über die entstandene Verzögerung
  • einen Zwischenbericht zum aktuellen Stand des Promotionsvorhabens mit einem angepassten Zeit- und Arbeitsplan
  • einen Nachweis der bisherigen Finanzierungsmodalitäten (Stipendium oder Beschäftigung an der H-BRS)
  • eine Bestätigung des Betreuers oder der Betreuerin über die entstandene Verzögerung der Doktorarbeit sowie eine Prognose über deren weiteren Verlauf und Abschluss

Der Stipendienbezug ist auf maximal sechs Monate beschränkt und die Höhe des monatlichen Stipendiums beträgt maximal 1.350 Euro. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. 

 

 

Für weitere Informationen und zur Beantragung wenden Sie sich bitte an das GI unter gi@h-brs.de.