Graduierteninstitut

Einschreibung als Doktorandin oder als Doktorand

Montag, 27. April 2015

Einschreibung Rademacher 2015_0478 (DE)

Mit der Einschreibung werden die Doktorandinnen und Doktoranden Mitglieder der Hochschule. Michael Rademacher, Doktorand im Fachbereich Informatik, ist der erste, der seinen Studierendenausweis im Studierendensekretariat entgegen nehmen durfte. Dieser Studierendenausweis berechtigt zur Nutzung der Hochschul- und Kreisbibliothek, zum Kopieren an zentralen Stellen in der Hochschule, zu vergünstigten Mensapreisen und dient als Fahrausweis im VRS-Gebiet und beinhaltet noch eine Reihe anderer Vergünstigungen. Am wichtigsten ist aber der formale Nachweis des Studierendenstatus an der Hochschule.

Grundlage für die Einschreibung als Doktorandin oder als Doktorand an der Fachhochschule sind die rechtlichen Festlegungen zu kooperativen Promotionen von Universitäten und Fachhochschulen im Hochschulzukunftsgesetz. Gemäß § 67a Absatz 1 HZG können nunmehr Doktorandinnen und Doktoraden, die im Rahmen eines kooperativen Promotionsstudiums in der Fachhochschule betreut werden, als Doktorandinnen und Doktoranden an dieser Fachhochschule eingeschrieben werden.

Kontakt

Bei Fragen zur Einschreibung wenden Sie sich bitte an das Graduierteninstitut.