Gleichstellungsbeauftragte
In § 17 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen werden die Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten festgelegt.
Daraus ergeben sich folgende Aufgaben:
- Mitarbeit bei Berufungskommissionen, Personaleinstellungen, Höhergruppierungen
- Aufstellung des Gleichstellungskonzepts oder des Gleichstellungsrahmenplans
- Organisation von genderspezifischen Veranstaltungen
- Einbezug von frauenrelevanten Aspekten bei der Mittelvergabe
- Beratung und Unterstützung der verschiedenen Hochschulgruppen, z.B. Bewerberinnen, Studentinnen, Professorinnen und Mitarbeiterinnen
- Beteiligung an organisatorischen und sozialen Maßnahmen, z.B. strukturelle Veränderungen, Fragen der Arbeitszeit
Die Gleichstellungsbeauftragte kümmert sich an der gender- und familiengerechten Hochschule Bonn-Rhein-Sieg ebenfalls um die Belange von Familien:
- Auditierung und Reauditierung als familiengerechte Hochschule
- Aufbau von familienorientierten Maßnahmen (Eltern-Kind-Arbeitszimmer, HELP, Kinderbetreuung)
Aktuelle Schwerpunkte und Projekte
Grünes Licht für Professorinnen
Mit dem Programm "Grünes Licht für Professorinnen" bietet die Hochschule Bonn-Rhein-Sieg auf dem Weg zur Professur professionelle Unterstützung. In Seminaren und im Einzelcoaching erhalten Frauen alles, was für einen gelungenen Start und eine erfolgreiche Karriere an der Hochschule brauchen.
Promotionsstipendien
Die Gleichstellungsstelle der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg vergibt Promotionsstipendien für Mitarbeiterinnen und Absolventinnen der Hochschule.