Fachbereich Informatik
Informationen zur Bachelor-Abschlussarbeit
Anmeldung und Abgabe der Abschlussarbeit
1. Themenfindung
Studierende müssen sich zunächst ein Thema für ihre Abschlussarbeit suchen – entweder intern im Fachbereich oder extern in einem Unternehmen, einer Universität oder einer Forschungseinrichtung.
2. Betreuung suchen
Die Erstbetreuung der Arbeit muss in jedem Fall durch einen Professor/eine Professorin des Fachbereichs Informatik oder eine Lehrkraft für besondere Aufgaben (LfbA) erfolgen. Gemeinsam mit der Erstbetreuerin oder dem Erstbetreuer werden die Aufgabenstellung sowie das Thema verfeinert und eine Zweitbetreuung bestimmt.
Üblicherweise wird ein Professor/eine Professorin des Fachbereichs Informatik oder eine LfbA die Rolle des Zweitprüfenden übernehmen. Möchten Sie einen anderen Zweitprüfer vorschlagen, erkundigen Sie sich bitte vor der Beantragung der Arbeit beim Prüfungsausschuss, ob eine Zulassung vorliegt oder ob diese Person zugelassen werden kann. Dazu erklärt Ihnen dann der Prüfungsausschuss welche Unterlagen zur Eignungsfeststellung eingereicht werden müssen. Berücksichtigen Sie diesen Vorlauf bitte bei ihrer Planung.
3. Antrag auf Zulassung der Abschlussarbeit
Der Antrag auf Zulassung der Abschlussarbeit ist über das ISS-Portal beim Prüfungsausschuss einzureichen. Bitte beachten Sie, dass der Antrag nur genehmigt werden kann, wenn die Praxisphase erfolgreich verbucht wurde. Nach der Genehmigung durch den Prüfungsausschuss wird das Abgabedatum der Arbeit festgelegt.
Im Antrag auf Zulassung zur Abschlussarbeit müssen Sie das Beginn-Datum Ihrer Arbeit angeben. Ab diesem Datum haben Bachelorstudierende drei Monate Zeit zur Abgabe. Der letztmögliche Abgabetermin wird im ISS-Portal tagesgenau angezeigt.
In besonderen Härtefällen kann eine Verlängerung der Bearbeitungszeit um bis zu vier Wochen beantragt werden.
4. Exposé einreichen
Ihr Exposé (im PDF-Format) senden Sie bitte umgehend an das Funktionspostfach des für Sie zuständigen Prüfungsausschusses.
5. Arbeit anfertigen
Auf LEA befinden sich alle wichtigen Formulare, Vorlagen und weitere Dokumente.
6. Abgabe der Abschlussarbeit
Die Abschlussarbeit ist im Fachbereichssekretariat (C 101) oder am Empfang einzureichen. Dabei sind folgende Punkte zu beachten:
- Erklärung zur eigenständigen Anfertigung (Eidesstattliche Erklärung): Diese muss auf der ersten Seite der Arbeit enthalten sein (Seite 1). Die Unterschrift sollte unbedingt vorhanden sein.
- Exemplare der Arbeit: Die Arbeit ist in dreifacher Ausfertigung und auf 4 CDs abzugeben. Mindestens ein Exemplar muss in gedruckter und gebundener Form vorliegen. Die übrigen Exemplare können, nach Absprache mit den Prüfenden, entweder digital oder ebenfalls in gebundener Form eingereicht werden. Gegebenenfalls ist eine Abstimmung mit dem Sekretariat erforderlich, falls die Zweitbetreuung eine anderweitige Zustellung bevorzugt.
7. Terminierung des Kolloquiums
Nach der Abgabe der Abschlussarbeit ist die Terminabsprache für das Kolloquium mit den Prüferinnen und Prüfern erforderlich.
8. Anmeldung des Kolloquiums
Der Antrag auf Zulassung zum Kolloquium muss über das ISS-Portal gestellt werden, wobei das geplante Datum anzugeben ist. Der Antrag muss spätestens eine Woche vor Kolloquiumstermin gestellt werden.
Bitte beachten Sie, dass das Kolloquium erst genehmigt wird, wenn sämtliche weiteren Prüfungsleistungen erfolgreich erbracht wurden.
Bei Fragen hierzu können Sie sich gerne an den Prüfungsservice (pruefungenfb02@h-brs.de) wenden.