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Fachbereich Informatik

Informationen zur Master-Abschlussarbeit für MI und MCSP

Die Anmeldung zur Master-Abschlussarbeit im Master Informatik (MI) und im Master Cyber Security & Privacy (MCSP) im Fachbereich Informatik erfolgt ab dem 1. Mai 2025 digital in dem Portal ISS. Alle relevanten Informationen finden Sie hier.

Anmeldung und Abgabe der Abschlussarbeit

1. Themenfindung

Studierende müssen sich zunächst ein Thema für ihre Abschlussarbeit suchen – entweder intern im Fachbereich oder extern in einem Unternehmen, einer Universität oder einer Forschungseinrichtung.

2. Betreuung suchen

Die Betreuung der Arbeit erfolgt i.d.R. durch zwei Professoren des Fachbereichs Informatik; auf Antrag beim Prüfungsausschuss kann die Zweitbetreuung durch eine Person erfolgen, die in dem zu prüfenden Themengebiet eine Promotion oder Professur hat. Gemeinsam mit der Erstbetreuerin oder dem Erstbetreuer werden die Aufgabenstellung sowie das Thema verfeinert und eine Zweitbetreuung bestimmt.

3. Antrag auf Zulassung der Abschlussarbeit

Der Antrag auf Zulassung der Abschlussarbeit ist über das ISS-Portal beim Prüfungsausschuss einzureichen. Nach der Genehmigung durch den Prüfungsausschuss wird das Abgabedatum der Arbeit festgelegt.

Masterstudierende haben im Vollzeitstudium sechs Monate Zeit zur Abgabe. Der letztmögliche Abgabetermin wird im ISS-Portal tagesgenau angezeigt. In besonderen Härtefällen kann eine Verlängerung der Bearbeitungszeit um bis zu vier Wochen beantragt werden.

4. Exposé einreichen

Ihr Exposé (im PDF-Format) senden Sie bitte umgehend an das Funktionspostfach des für Sie zuständigen Prüfungsausschusses. (Bitte hier keine Matrikelnummern!)

5. Arbeit anfertigen

Auf LEA befinden sich alle wichtigen Formulare, Vorlagen und weitere Dokumente.

6. Abgabe der Abschlussarbeit

Die Abschlussarbeit ist im Fachbereichssekretariat (C 101) oder am Empfang einzureichen. Dabei sind folgende Punkte zu beachten:

  • Erklärung zur eigenständigen Anfertigung (Eidesstattliche Erklärung): Diese muss auf der ersten Seite der Arbeit enthalten sein (Seite 1). Außerdem sollte Ihr Name und Ihre Unterschrift unbedingt vorhanden sein. Bitte hier keine Matrikelnummern!
  • Exemplare der Arbeit: Die Arbeit ist in dreifacher Ausfertigung und auf 4 CDs abzugeben. Mindestens ein Exemplar muss in gedruckter und gebundener Form vorliegen. Die übrigen Exemplare können, nach Absprache mit den Prüfenden, entweder digital oder ebenfalls in gebundener Form eingereicht werden. Gegebenenfalls ist eine Abstimmung mit dem Sekretariat erforderlich, falls die Zweitbetreuung eine anderweitige Zustellung bevorzugt.

7. Terminierung des Kolloquiums

Nach der Abgabe der Abschlussarbeit ist die Terminabsprache für das Kolloquium mit den Prüferinnen und Prüfern erforderlich.

8. Anmeldung des Kolloquiums

Der Antrag auf Zulassung zum Kolloquium muss über das ISS-Portal gestellt werden, wobei das geplante Datum anzugeben ist. Der Antrag muss spätestens eine Woche vor Kolloquiumstermin gestellt werden.
Bitte beachten Sie, dass das Kolloquium erst genehmigt wird, wenn sämtliche weiteren Prüfungsleistungen erfolgreich erbracht wurden.

Bei Fragen hierzu können Sie sich gerne an den Prüfungsservice (pruefungenfb02@h-brs.de) wenden.