Fachbereich Informatik
Zertifikatsrichtlinien für den „International Computer Scientist“
Voraussetzungen für den Zertifikatserwerb
Das Angebot steht allen Bachelor- und Masterstudierenden des Fachbereichs Informatik der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg offen. Studierende müssen drei von vier Komponenten absolvieren, um das Zertifikat zu erhalten. Das Zertifikat kann auch durch Studierende von Partnerhochschulen erlangt werden, wenn die erbrachten Leistungen mit denen der H-BRS Studierenden vergleichbar sind. Folgende vier Komponenten stehen zur Auswahl:
- A Internationale Erfahrung
- B Akademische fremdsprachige Erfahrung
- C Interkulturelle Erfahrung
- D Hochschulexterne internationale Erfahrung
A Internationale Erfahrung
Für die Komponente internationale Erfahrung kann entweder Auslandspraktikum oder ein Auslandssemester anerkannt werden. Das Auslandspraktikum sollte mindestens zehn Wochen betragen und muss durch ein Zeugnis oder eine Bestätigung des Arbeitgebers nachgewiesen werden. Ein Auslandssemester sollte mindestens ein Semester oder Trimester betragen. Es muss im Vorfeld mit der Heimathochschule abgestimmt worden sein. Als Nachweis hierfür muss ein Learning Agreement und der Notenspiegel der Hochschule im Ausland vorgelegt werden.
B Akademische fremdsprachige Erfahrung
Für die Komponente akademische fremdsprachige Erfahrung werden eine fremdsprachige Lehrveranstaltung und ein Sprachkurs erfordert. Beide Veranstaltungen sollten jeweils einem Umfang von 2 SWS bzw. 3 ECTS entsprechen. Die eigene Muttersprache und die Hauptsprache der Lehrveranstaltungen im Studiengang an der Heimathochschule kommen dabei nicht in Betracht. Für die fremdsprachige Lehrveranstaltung können curriculare Wahlpflichtveranstaltungen, sowie Lehrveranstaltungen an einer Hochschule im Ausland angerechnet werden. Als Nachweis wird der Notenspiegel der betreffenden Hochschule erfordert. Auch für den Sprachkurs wird der Notenspiegel der betreffenden Hochschule, oder ein Nachweis eines Sprachenzentrums erfordert.
C Interkulturelle Erfahrung
Für die Komponente interkulturelle Erfahrung muss eine interkulturelle Lehrveranstaltung und zusätzlich wahlweise an einem Sprachtandem oder Study Buddy Programm teilgenommen werden. Die interkulturelle Lehrveranstaltung sollte mindestens 2 SWS bzw. 3 ECTS umfangen. Es kommen Lehrveranstaltungen zu interkultureller Kommunikation wie es sie beispielsweise am Sprachenzentrum der H-BRS gibt, oder auch landeskundliche Veranstaltungen an einer Hochschule im Ausland in Frage. Als Nachweis wird der Notenspiegel der betreffenden Hochschule oder ein Nachweis einer Hochschuleinrichtung wie dem Sprachenzentrum der H-BRS benötigt.
Die Teilnahme an einem Sprachtandem oder Study Buddy Programm sollte ein Semester umfangen und muss durch einen Nachweis der betreffenden Hochschuleinrichtungen nachgewiesen werden. Ein Sprachtandem kann sowohl an der H-BRS wie auch an einer Hochschule im Ausland durchgeführt werden. Die Teilnahme an einem Study Buddy Programm kann im Rahmen des Zertifikats nur anerkannt werden, wenn sie an der jeweiligen Heimathochschule durchgeführt wurde.
D Hochschulexterne internationale Erfahrung
Für die Komponente hochschulexterne internationale Erfahrung kommt entweder die Teilnahme an einer internationalen Konferenz oder an einer internationalen, außercurricularen Unternehmensexkursion in Betracht. Voraussetzung für die Anerkennung im Bereich internationale Konferenz ist die aktive Beteiligung beispielsweise als Volunteer oder durch Präsentation an einer mindestens ganztägigen internationalen Konferenz. Als Nachweis muss eine schriftliche Bestätigung des Konferenzausrichters vorgelegt werden. Auch die internationale außercurriculare Unternehmensexkursion sollte mindestens einen ganzen Arbeitstag umfangen und mit einer schriftlichen Bestätigung durch das Unternehmen oder den Exkursionsleiter bestätigt werden.
Bezüglich der Anerkennung dieser Komponente sollte möglichst vorab Rücksprache mit dem Beauftragten für Internationalisierung des Fachbereichs oder dem Team Internationales gehalten werden.
Antragstellung für das Zertifikat „International Computer Scientist“
Der Antrag auf Erwerb des Zertifikats muss schriftlich, per Post oder per Email, spätestens mit Abschluss des Studiums beim Team Internationales im Fachbereich Informatik gestellt werden. Dem Antrag sind alle notwendigen Nachweise beizufügen. Es wird empfohlen, sich frühzeitig zum Zertifikatsprogramm anzumelden, um sicherzustellen, dass alle geplanten Leistungen anerkannt werden können und schließlich zum Erwerb des Zertifikats führen.
Zertifikatsvergabe
Über die Erfüllung der Zertifikatsvoraussetzungen und Zertifikatsvergabe entscheidet der Beauftragte für Internationalisierung des Fachbereichs.
Stand 04.04.2022