Informationen zur Kinderbetreuung für Eltern
Informationen zur Kinderbetreuung für studierende Eltern
Studierende mit Kindern werden an der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg von der Beratungsstelle HELP unterstützt.
Nähere Informationen zum detaillierten Angebot finden Sie unter https://www.h-brs.de/de/help-fuer-studierende
Kinderbetreuung
Es gibt verschiedene Betreuungsformen für Kinder:
- Kindertagesstätten
- Kindertagespflege
In jeder Stadt erhalten interessierte Eltern eine Liste von Kinderbetreuungseinrichtungen. Grundsätzlich ist es sinnvoll, wenn Eltern sich zunächst an das Kinder- und Jugendamt ihres Wohnortes wenden. Die dortigen „Fachberatungsstellen für Kindertagesstätten und Kindertagespflege“ unterstützen bei der Suche nach einer Kinderbetreuung.
Sankt Augustin
Kindertagesstätten Sankt Augustin
Kindertagespflege Sankt Augustin
Bonn
Vormerkungen Kindertageseinrichtungen Bonn
Netzwerk Kinderbetreuung in Familien
Rheinbach
Netzwerk Kinderbetreuung in Familien
Troisdorf
Niederkassel
Kindertagesstätte Niederkassel
Kindertagespflege Niederkassel
Hennef
Lohmar
Königswinter
Kindertagesstätten Königswinter
Kindertagespflege Königswinter
Wichtig: Die Bewerbung für einen Kindertagesstättenplatz muss bis Ende November eines Jahres eingereicht worden sein, um im darauffolgenden Jahr eine Chance auf einen Platz zu erhalten. Das Kindergartenjahr läuft immer vom 01. August eines Jahres bis zum 31. Juli des Folgejahres. Das Vergabeverfahren findet bereits Anfang Januar statt.
Kindertagesstätten des Studierendenwerkes Bonn
Das Studierendenwerk Bonn unterhält insgesamt 4 Kindertagesstätten, jeweils eine in St. Augustin und Rheinbach und zwei in Bonn. Studierende der Hochschule Bonn Rhein-Sieg können sich dort um einen Kindertagesstättenplatz für ihr Kind bewerben.
- Kita des Studierendenwerkes in Sankt Augustin
Die Kita liegt in unmittelbarer Nähe der Hochschule. Dort werden 30 Kinder im Alter von vier Monaten bis zum Schuleintritt betreut. Die Anmeldung erfolgt über die Homepage des Studierendenwerkes.
http://www.studentenwerk-bonn.de/kinderbetreuung/kita-sankt-augustin/vorstellung/
- Kita des Studierendenwerkes in Rheinbach
Die Kita liegt in unmittelbarer Nähe der Hochschule. Dort werden 30 Kinder im Alter von vier Monaten bis zum Schuleintritt betreut. Die Anmeldung erfolgt über die Homepage des Studierendenwerkes.
http://www.studentenwerk-bonn.de/kinderbetreuung/kita-rheinbach/vorstellung/
- Kita des Studierendenwerkes Heinrich-von-Stephan-Straße
Die Kita befindet sich in Bonn in unmittelbarer Nähe der Rheinauen und betreut 90 Kinder studierender Eltern im Alter zwischen vier Monaten und dem Schuleintritt. Die U3-Plätze sind Studierenden vorbehalten. Die Kita ist mit der U-Bahn (Linie 66: Haltestelle Robert-Schuman-Platz) und dem Bus (Linie 610: Haltestelle Volksbankhaus) zu erreichen. Die Anmeldung ist jederzeit über die Homepage des Studierendenwerkes Bonn möglich.
http://www.studentenwerk-bonn.de/kinderbetreuung/kita-rheinaue/vorstellung/
- Kita des Studierendenwerkes Adenauerallee
Die Kita befindet sich im Studentenwohnheim Newmanhaus und betreut 35 Kinder im Alter zwischen vier Monaten und dem Schuleintritt. Die Einrichtung des Studierendenwerkes wird in Kooperation mit der Universität Bonn betrieben. U3-Plätze sind NachwuchswissenschaftlerInnen vorbehalten, alle anderen Plätze stehen vorrangig Kindern von Universitätsangehörigen zur Verfügung. Die Kita ist mit der U-Bahn (Linie 66 und 63: Haltestelle Juridicum) gut zu erreichen.
http://www.studentenwerk-bonn.de/kinderbetreuung/kita-newmanhaus/vorstellung/
Die Kosten bestehen in diesen Einrichtungen aus einem einkommensabhängigen gesetzlichen Elternbeitrag sowie einer monatlichen Pauschale in Höhe von 83 Euro für Verpflegung, Windeln und Pflegeprodukte.
Für alle kommunalen Plätze in Kindertagesstätten des Studierendenwerkes gelten folgende Aufnahmebedingungen:
- Mindestens ein Elternteil muss ordentlich eingeschriebener Student/Studentin an der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg sein.
- Der Wohnsitz muss sich in der jeweiligen Kommune befinden (Bonn, Rheinbach, Sankt Augustin).
Für alle Betriebsplätze in Kindertagesstätten des Studierendenwerkes in Sankt Augustin und Rheinbach gelten folgende Aufnahmebedingungen:
- Mindestens ein Elternteil muss ordentlich eingeschriebener Student/Studentin an der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg sein.
- Der Wohnsitz muss sich außerhalb der jeweiligen Kommune befinden (Rheinbach, Sankt Augustin).
Hinweis: Die Aufnahme der Kinder erfolgt in der Regel zu Beginn des Kindergartenjahres (01. August) oder nach freier Platzkapazität. Bewerbungsunterlagen bitte im Vorjahr bis Ende November einreichen. Die Platzvergabe erfolgt jeweils Anfang des Jahres.
Studentennahe Elterninitiativen in Bonn
Kindertagesstätte der katholischen Hochschulgemeinde Augustinushaus
Eduard-Pflügler-Straße 56
53113 Bonn
Phone: 0228 / 54 97 51
Kinderladen Dottendorf e.V,
Dottendorferstr. 10
53129 Bonn
Phone: 02 28 / 23 33 11
Kita Rotznasen e.V.
Nassestr. 9
53113 Bonn
Phone: 02228/265395
Kinderladen Kleine Kaiser e.V.
Kaiserstr. 14
53113 Bonn
Phone: 0228/ 22 36 40 info@kleine-kaiser.de
KiTa an der PH e.V.
Karl-Legien-Str. 146
53117 Bonn
Phone: 0228 / 67 61 87
Kindertagespflege
Eine adäquate Alternative zur Kinderbetreuung in einer Kindertagesstätte stellt die Kindertagespflege dar. Hierbei handelt es sich um ausgebildete Kindertagesmütter/-väter, die Kinder in Gruppen bis zu 5 Kindern betreuen.
Die Betreuungskosten sind vom Einkommen der Eltern abhängig und bestimmen den gesetzlichen Elternbeitrag.
Ansprechpartner sind die Fachberatungsstellen für Kindertagespflege in den jeweiligen Kinder- und Jugendämtern des Wohnortes der Eltern. Manche Städte arbeiten auch mit externen Kooperationspartnern zusammen.
Die Kinder- und Jugendämter haben einen „Pool“ von qualifizierten Fachkräften. Bei einer Vermittlung über diese Institution bietet sich die Möglichkeit, finanziell unterstützt zu werden. Eine Betreuung des Kindes von einer Tagesmutter/Tagesvater, die nicht über das Kinder- und Jugendamt vermittelt wird, haben Eltern i.d.R. keinen Anspruch auf finanzielle Unterstützung.
Teilweise vermitteln auch angrenzende Städte Tagesmütter/ Tagesväter. Hierbei übernimmt das Jugendamt des eigenen Wohnortes in Ausnahmefällen die anteiligen Kosten, wenn es selbst keine Kindertagespflegepersonen anbieten kann.