Corona-Pandemie: Das gilt ab 4. April

Durch die Änderung des Infektionsschutzgesetzes entfallen viele Einschränkungen und Sicherheitsvorkehrungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie. Die Hochschulleitung empfiehlt unabhängig von gesetzlichen Vorgaben nachdrücklich, bewährte Hygienemaßnahmen wie die AHA-Regeln in der Hochschule beizubehalten, um Schutz vor einer Covid-19-Infektion zu gewährleisten. Insbesondere wird empfohlen, in den Hochschulgebäuden auch weiterhin eine medizinische Maske oder eine FFP2-Maske zu tragen.
"Nach zwei Jahren Corona-Pandemie gewinnen wir nun in einem hohen Maße Freiheit und Offenheit zurück. Lassen Sie uns die neue Situation gemeinsam, verantwortungsbewusst und respektvoll gestalten", appellieren Hochschulpräsident Hartmut Ihne und Kanzlerin Angela Fischer an beschäftigte und Studierende.
Das Maßnahmen- und Hygienekonzept der Hochschule besteht auch weiterhin. Es wird an die neuen rechtlichen Vorgaben angepasst.