Kommunikation und Marketing
Vereinbarkeit von Beruf und Familie - neue Regelungen
Die Regelungen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie sind überarbeitet worden. Für die H-BRS- Beschäftigten gibt es einige Erleichterungen in der Handhabung.

Im Vorfeld haben das Dezernat Personal und Recht und die Gleichstellungsstelle die bisherigen Regelungen evaluiert und angepasst.
Als wesentliche Neuerungen sind zu nennen:
- eine Freistellung ohne ärztlichen Nachweis für die Betreuung naher Angehöriger bei plötzlicher Erkrankung ist auch an fünf zusammenhängenden Tagen möglich
- der Antrag auf Arbeitsbefreiung in DIAS entfällt
- der Antrag auf Arbeitsbefreiung erfolgt ab sofort als formlose E-Mail an krankmeldung@h-brs.de und den Vorgesetzen unter Angabe des nahen Angehörigen, der betreut wird.
Die Regelungen gelten bis Dezember 2023.
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