Kommunikation und Marketing

Vereinbarkeit von Beruf und Familie - neue Regelungen

Donnerstag, 23. Januar 2020

Die Regelungen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie sind überarbeitet worden. Für die H-BRS- Beschäftigten gibt es einige Erleichterungen in der Handhabung.
Eltern-Kind-Arbeitszimmer (DE)

Im Vorfeld haben das Dezernat Personal und Recht und die Gleichstellungsstelle die bisherigen Regelungen evaluiert und angepasst.

Als wesentliche Neuerungen sind zu nennen:

- eine Freistellung ohne ärztlichen Nachweis für die Betreuung naher Angehöriger bei plötzlicher Erkrankung ist auch an fünf zusammenhängenden Tagen möglich

- der Antrag auf Arbeitsbefreiung in DIAS entfällt

- der Antrag auf Arbeitsbefreiung erfolgt ab sofort als formlose E-Mail an  krankmeldung@h-brs.de und den Vorgesetzen unter Angabe des nahen Angehörigen, der betreut wird.

Die Regelungen gelten bis Dezember 2023.