Fachbereich Wirtschaftswissenschaften
Der Fachbereichsrat
Aufgaben des Fachbereichsrates
Um seine Aufgaben wahrzunehmen, kann der Fachbereichsrat Ausschüsse, Beauftragte, Kommissionen, Arbeitskreise und Arbeitsgruppen wählen, bestimmen und/oder beauftragen. Er ist zuständig für alle Angelegenheiten des Fachbereichs von grundsätzlicher Bedeutung. Darunter fallen unter anderem Erlass der Prüfungsordnungen, Feststellung des Strukturplans, Abstimmung der Forschungsvorhaben und Entscheidungen über Berufungsvorschläge der Berufungskommissionen.
Die Sitzungen des Fachbereichsrats sind grundsätzlich öffentlich. Eine Ausnahme bilden Tagesordnungspunkte zu Personalentscheidungen.
Zusammensetzung des Fachbereichsrats
Im Fachbereichsrat sind Mitglieder aller vier Statusgruppen der Hochschule vertreten: Professorinnen und Professoren, akademische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Technik und Verwaltung sowie Studentinnen und Studenten.
Die Amtszeit des Fachbereichsrats beträgt zwei Jahre, die Vertreterinnen und Vertreter der Studierenden im Fachbereichsrat werden jeweils für ein Jahr gewählt. Der Vorsitzende des Fachbereichsrates wird aus der Gruppe der Fachbereichsmitglieder gewählt.
Dem Fachbereichsrat gehören 8 Mitglieder der Professorengruppe, 3 Studierende, 2 wissenschaftliche Mitglieder, 2 nichtwissenschaftliche Mitglieder an sowie als nicht stimmberechtigte Mitglieder, der Dekan und Prodekan.
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Christine Syrek
Fachbereich Wirtschaftswissenschaften Campus Rheinbach, Professur für Wirtschaftspsychologie, insbes. Kommunikation und angewandte Sozialpsychologie
Forschungsfelder
Standort
Rheinbach
Raum
H 204
Adresse
von-Liebig-Str. 20
53359 Rheinbach
Telefon
+49 2241 865 9833