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Zentrum für Wissenschafts- und Technologietransfer

Patentverfahren

Die Hochschule Bonn-Rhein-Sieg - einfach ausgezeichnet. Studieren Sie bei uns! Es erwartet Sie ein praxisorientiertes Studium auf der Basis aktueller Forschungsergebnisse.

Hochschulerfinder sein lohnt: Die Hochschule beteiligt ihre Erfinder an den Einnahmen aus Patenten und Lizenzen. Zur Patentierung und Verwertung von Erfindungen arbeitet die Hochschule mit PROvendis, dem Dienstleister für Intellectual Property (IP) für 28 Hochschulen in NRW, zusammen. Im Auftrag der Hochschule prüft PROvendis Erfindungen und Entwicklungen auf Patentierbarkeit und Verwertungsmöglichkeiten, organisiert die Anmeldung von Schutzrechten und übernimmt ‑ in Abstimmung mit der Hochschule und Ihnen ‑ die Vermarktung. Nachfolgend der Ablauf:

  1. Sie haben etwas Neues erfunden? Stellen Sie die Neuheit sicher – vorzeitige Veröffentlichungen, bspw. durch Publikationen, Aushänge, Poster, Vorträge, öffentliche Berichte etc. gefährden die Anmeldung von Schutzrechten.
  2. Kontaktieren Sie das ZWT: Geklärt werden die nächsten Schritte, der Ablauf und die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Anmeldung.
  3. Senden Sie eine formelle Erfindungsmeldung an die Hochschule, auch bei Gemeinschaftserfindungen mit Dritten. Bei Bedarf senden wir Ihnen das Formular auch gern zu.
  4. Der PatentScout der Hochschule sichtet die Unterlagen, klärt Fragen und das weitere Verfahren mit Ihnen ab und leitet Ihre Erfindungsmeldung nach Prüfung an PROvendis für die weiteren Schritte zur Patentierung weiter.
  5. Danach erfolgt durch PROvendis eine Prüfung zur Patentierbarkeit und zu den Verwertungsaussichten auf deren Grundlage PROvendis der Hochschule eine Empfehlung abgibt.
  6. Bei entsprechenden Erfolgsaussichten nimmt die Hochschule in Abstimmung mit Ihnen die Erfindung in Anspruch. Anderenfalls gibt sie Ihnen die Erfindung frei.
    Durch Inanspruchnahme Ihrer Erfindung verpflichtet sich die Hochschule zur Anmeldung von Schutzrechten und vereinbart mit Ihnen die weiteren Schritte. Die Kosten von Patentanwalt und die Amtsgebühren trägt dann die Hochschule. Als Hochschulerfinder werden Sie mit 30 Prozent an den Erlösen einer erfolgreichen Verwertung der Erfindung beteiligt.
    Wenn die Hochschule die Erfindung freigibt, kann der Erfinder seine Erfindung auf eigene Kosten und eigenes Risiko zum Patent anmelden und sie selbst verwerten. Er trägt die Kosten, erhält aber auch 100 Prozent möglicher Einnahmen.
  7. Nach Inanspruchnahme durch die Hochschule erfolgt die Anmeldung von Schutzrechten, d.h. zusammen mit spezialisierten Patentanwälten wird die Anmeldung ausgearbeitet und eingereicht. Nach Einreichung sind Publikationen aller Art wieder möglich.
  8. Im Anschluss übernimmt PROvendis die Vermarktung, recherchiert potentielle Lizenznehmer bzw. Käufer und führt im Auftrag Verwertungsverhandlungen durch. PROvendis prüft darüber hinaus weitere Verwertungsmöglichkeiten durch nicht-technische Schutzrechte.

 
Links zur Patentrecherche

Weltweite Patentrecherche beim Europäischen Patentamt
Recherche beim Deutschen Patent- und Markenamt
Recherche bei Google Patents
Recherche bei der Weltorganisation für Geistiges Eigentum (WIPO)
 

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Katharina Kämmerer (DE)

Katharina Kämmerer

Forschungsförderung, Fachbereich Ingenieurswissenschaften und Kommunikation , Institute: TREE, ISF/IDT, Übergeordnete Themen: Schutzrechte und Verwertung, Gründungsförderung

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Grantham-Allee 20

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Claudia Dietrich

Forschungsreferentin Recht

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