Fachbereich Sozialpolitik und Soziale Sicherung
Zulassung zum Studiengang Sozialversicherung, Schwerpunkt Unfallversicherung

Voraussetzungen
Für die Aufnahme des Studiums sind die allgemeine oder Fach-Hochschulreife sowie der Abschluss eines Studienvertrags mit einem Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaften und Unfallkassen) erforderlich. Diese Verträge werden von den gesetzlichen Unfallversicherungsträgern im Rahmen einer Personalauswahl vergeben.
Studieren ohne Hochschulreife
Über weitere Zulassungsmöglichkeiten informiert das Studierendensekretariat der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg.
Bewerbung und Studienbeginn
Studieninteressierte können sich direkt bei einem Träger der gesetzlichen Unfallversicherung bewerben. Studienbeginn ist jeweils das Wintersemester.
Einschreibung
Nach Abschluss eines Studienvertrags mit einem gesetzlichen Unfallversicherungsträger erfolgt die Einschreibung direkt beim Studierendensekretariat der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg in Sankt Augustin. Der Antrag auf Einschreibung muss online gestellt werden. Alle für die Einschreibung erforderlichen Nachweise sind im Studierendensekretariat (Campus Sankt Augustin) persönlich vorzulegen bzw. per Post zuzusenden.