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Kommunikation und Marketing

[Archiv] Briefwahl: Hochschulwahlen im Mai 2022

Datum

Montag, 23. Mai 2022

Dienstag, 24. Mai 2022

Standort

Briefwahl

Bei der Wahl im Mai 2022 werden die studentischen Mitglieder in den Fachbereichsräten, im Senat und in der Gleichstellungskommission sowie die Vertretung der Belange studentischer Hilfskräfte gewählt.

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Die Stimmenauszählung und die Feststellung des Wahlergebnisses erfolgen öffentlich am Donnerstag, 26. Mai 2022 ab 15.15 Uhr im Raum E221 in Sankt Augustin.

Wer wählt?

Wahlberechtigt sind:

  • die studentischen Mitglieder eines Fachbereichs für die Wahl ihrer Mitglieder des jeweiligen Fachbereichsrates,
  • die studentischen Mitglieder der Hochschule für die Wahl ihrer Mitglieder des Senats
  • die studentischen Mitglieder der Hochschule für die Wahl der Vertreterin/des Vertreters der Belange studentischer Hilfskräfte,
  • die Studentinnen der Hochschule für die Wahl des weiblichen studentischen Mitglieds der Gleichstellungskommission,
  • die Studenten der Hochschule für die Wahl des männlichen studentischen Mitglieds der Gleichstellungskommission.

Das Wahlrecht kann nur ausüben, wer am Wahltag im Verzeichnis der Wählerinnen und Wähler eingetragen ist. Je eine Kopie des Verzeichnisses wird spätestens ab dem 24. Februar 2022 in den Bibliotheken in Sankt Augustin und Rheinbach sowie am Empfang in Hennef öffentlich ausgelegt. Einsprüche gegen die Richtigkeit des Verzeichnisses können innerhalb von zwei Wochen nach Beginn der Auslegung - also bis zum 10. März 2022 - unter Angabe von Gründen schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlvorstand erklärt werden. Das Wahlrecht kann für jede Wahl nur einmal und nur persönlich ausgeübt werden.

Wer wird gewählt?
  • die studentischen Mitglieder in den Fachbereichsräten, im Senat und in der Gleichstellungskommission sowie
  • die Vertretung der Belange studentischer Hilfskräfte.

Die zugelassenen Wahlvorschläge wurden am 26. März 2021 per E-Mail bekanntgegeben.

Wann wird gewählt?

Gemäß Präsidiumsbeschluss finden die Hochschulwahlen am Dienstag, 24. Mai und am Mittwoch, 25. Mai 2022 als reine Briefwahl statt.

Briefwahl

Der Wahlvorstand hat in seiner Sitzung am 17. März 2022 gemäß Pragraf 17 Absatz 1 der Wahlordnung der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg beschlossen, dass die für den 24. und 25. Mai 2022 geplanten Hochschulwahlen sämtlicher studentischer Mitglieder der Fachbereichsräte, der studentischen Mitglieder des Senats und der Gleichstellungskommission sowie die Vertretung der Belange studentischer Hilfskräfte als reine Briefwahl stattfinden.

 

Alternativ ist es auch möglich den Antrag auf Briefwahl schriftlich oder per E-Mail (justiziariat@h-brs.de) unter Angabe einer Adresse, an welche die Wahlunterlagen geschickt werden sollen, zu stellen. Die Wahlunterlagen können ab dem 21. April 2022 beantragt werden. Letzter Termin für den Wahlscheinantrag ist der 5. Mai 2022. Die Briefwahlunterlagen werden Ihnen nach Antragstellung zugeschickt.

Die Briefwahlunterlagen müssen bis zum 25. Mai 2022 bei der Wahlleiterin eingegangen sein.

Welche Aufgaben haben die Gremien und Funktionsträger?

Fachbereichsrat

Der Fachbereichsrat beschließt über die Angelegenheiten des Fachbereichs, soweit nicht die Dekanin oder der Dekan zuständig ist. Dazu gehören insbesondere die Fachbereichsordnung und die sonstigen für den Fachbereich erforderlichen Ordnungen (zum Beispiel die Prüfungsordnung). Der Fachbereichsrat wählt außerdem den Dekan oder die Dekanin und den Prodekan oder die Prodekanin beziehnungsweise das Dekanat.

Senat

Der Senat ist in erster Linie zuständig für generell-abstrakte Regelungen (wie Hochschulordnungen), Empfehlungen und Stellungnahmen, die die gesamte Hochschule oder zentrale Einrichtungen der Hochschule betreffen.

Gleichstellungskommission

Die Gleichstellungskommission berät und unterstützt die Hochschule und die Gleichstellungsbeauftragte. Sie überwacht die Aufstellung und Einhaltung der Frauenförderpläne und wählt die Gleichstellungsbeauftragte.

Vertretung der Belange studentischer Hilfskräfte

Die Vertreterin oder der Vertreter der Belange studentischer Hilfskräfte überwacht die Beachtung des geltenden Rechts bei der Auswahl und Beschäftigung von studentischen Hilfskräften und wirkt auf eine angemes-sene Gestaltung ihrer Arbeitsbedingungen hin. Sie/erbehandelt Beschwerden von Betroffenen.

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