Direkt zum Inhalt

Zentrum für Ethik und Verantwortung (ZEV)

"Wir müssen reden" - Recht auf Entwicklung (I. Scholz)

Datum

Donnerstag, 16. Januar 2020

Zeit

18:00 - 19:30

ZEV Ringvorlesung 2019 "Wir müssen reden"_Teaserzuschnitt (DE)
cdeutsches-institut-fuer-entwicklungspolitik_imme_scholz_3.jpg (DE)

Ringvorlesung: Wie kann das Recht auf Entwicklung im Anthropozän erhalten werden?

Das Recht auf Entwicklung wurde in einer Erklärung der Vereinten Nationen 1986 für Länder, Individuen und Gruppen festgehalten. Seither wird es in internationalen Verhandlungen von Regierungen des Südens häufig gegen Forderungen, sich am Klima- und Umweltschutz zu beteiligen, in Anschlag gebracht.

Aus der Perspektive des Anthropozäns und der bevorstehenden Quantensprünge im Bereich der Digitalisierung / künstlichen Intelligenz (KI) hat die Erklärung ein Defizit und eine Chance: Entwicklung wird implizit als nachholender Prozess verstanden, daher fehlt eine für das 21. Jahrhundert wesentliche explizite Verpflichtung zum Umweltschutz und zu Beiträgen für den Schutz globaler Umweltgüter. Entwicklung wird positiv als offener gesellschaftlicher Prozess verstanden, in dem individuelle und kollektive Menschenrechte verwirklicht werden - hier kann die Debatte über Chancen und Risiken von Digitalisierung/KI anknüpfen. Vor diesem Hintergrund werden im Vortrag Überlegungen zu zwei Themenkomplexe vorgestellt:

  1. die Menschheit und andere Lebensformen als zusätzliche Rechtsträger einzuführen (Scholz i.E.);
  2. unter welchen Bedingungen Entwicklungsländer von einer nachhaltigen Digitalisierung nicht nur profitieren, sondern diese auch mitgestalten können (WBGU 2019).

Scholz, Imme (i.E.): Reflecting on the Right to Development from the perspective of global environmental change and the 2030 Agenda for Sustainable Development, in: Krajewski/Kuhn/Kaltenborn (eds) Sustainable Development Goals and Human Rights, Springer

WBGU (2919): Unsere gemeinsame digitale Zukunft, Hauptgutachten, Berlin: WBGU (zum downlowad unter wbgu.de)

Dr. Imme Scholz ist seit Oktober 2018 kommissarische Direktorin des Deutschen Instituts für Entwicklungspolitik (DIE). Seit 2013 gehört sie dem Rat für nachhaltige Entwicklung an, der das Bundeskanzleramt berät. Weitere Mitgliedschaften betreffen u.a. das Deutsche Nationalkomitee für Nachhaltigkeitsforschung in Future Earth, den Aufsichtsrat von Brot für die Welt, den Fachbeirat Nord-Süd der Böll Stiftung und die Kammer für nachhaltige Entwicklung der EKD. Am DIE ist sie seit 1992. Zwischen 2002 und 2010 hat sie dort die Umweltabteilung geleitet. 2009 wurde sie zur stellvertretenden Direktorin des DIE ernannt. Zwischen 1999 und 2002 arbeitete Imme Scholz für die GTZ als Regierungsberaterin im brasilianischen Amazonasgebiet, im Rahmen eines für den Klimaschutz zentralen Pilotprogramms für den Schutz der brasilianischen Tropenwälder. Zu ihren Arbeitsgebieten zählen die Schwerpunktthemen Politikintegration/-koordination für nachhaltige Entwicklung, Umwelt und Entwicklung, Zusammenspiel von Klima- und Entwicklungspolitik und global environmental governance. Zwischen 1985-1990 hat Imme Scholz Soziologie, Politik und evangelische Theologie an der FU Berlin studiert. Dort hat sie 1999 auch promoviert.