Centrum für Entrepreneurship, Innovation und Mittelstand

EXIST-Gründerstipendium

Montag, 21. Dezember 2020

Sie sind gründungsinteressiert, haben eine innovative und tragfähige Geschäftsidee, aber Sie stehen vor finanziellen und fachlichen Hürden bei der Umsetzung Ihrer Gründungsidee? Als Student/-in, Wissenschaftler/-in oder Absolvent/-in der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg haben Sie die Möglichkeit, im Rahmen einer engen Zusammenarbeit mit der H-BRS, das EXIST-Gründerstipendium des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) zu beantragen.
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Auf die Plätze, fertig, gründen!

Unsere sich ständig wandelnde und vor Herausforderungen stehende Wirtschaft ist auf innovative und technologieorientierte sowie wissensbasierte Gründungsideen angewiesen, die die Gesellschaft positiv beeinflussen können.

Besonders einfallsreiche Ideen werden dabei häufig von Studierenden, Absolventinnen sowie Absolventen an Hochschulen und Forschungseinrichtungen entwickelt, bei denen hohes Potenzial besteht, ein tragbares Geschäftsmodell herzustellen und ein eigenes Start-up zu gründen.

Häufig ist hierbei nicht die Ideenumsetzung das Hindernis, um sich den Traum vom eigenen Unternehmen zu ermöglichen, sondern mangelnde finanzielle Ressourcen sowie fehlender professioneller fachlicher Input. Aus diesem Grund hat sich das EXIST-Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) als Ziel gesetzt, Studierenden, Absolventinnen und Absolventen, ehemaligen wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (bis zu fünf Jahren nach ihrem Abschluss) sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern mit besonders erfolgsversprechenden Gründungsplänen bestmögliche Unterstützung im Rahmen eines Gründerstipendiums bereitzustellen.

Bei den Gründungsvorhaben sollte es sich dabei um innovative technologieorientierte oder wissensbasierte Projekte mit signifikanten Alleinstellungsmerkmalen und guten wirtschaftlichen Erfolgsaussichten handeln.

 

Auch die Hochschule Bonn-Rhein-Sieg unterstützt durch das Centrum für Entrepreneurship, Innovation und Mittelstand (CENTIM) und gemeinsam mit dem Zentrum für Wissenschafts- und Technologietransfer (ZWT) interessierte Gründerinnen und Gründer bei den Schritten zum Erhalten eines Gründerstipendiums. Welche Vorteile bietet dieses Stipendium konkret und wie verläuft das Projekt?

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Das EXIST-Gründerstipendium

Das Förderprogramm EXIST (Existenzgründung aus der Wissenschaft) des BMWi verfolgt das Ziel, die Gründungskultur in Deutschland vor allem an Hochschulen positiv zu beeinflussen, um technologieorientierte sowie wissensbasierte Unternehmensgründungen zu steigern. Der Fokus liegt dabei auf der Erleichterung des Gründungsweges von der Ideenrealisierung zur Unternehmensgründung.

Eine wichtige Förderprogrammlinie des EXIST stellt dabei das EXIST-Gründerstipendium dar. Durch die Bereitstellung finanzieller Ressourcen und fachlicher Unterstützung sollen junge Gründerinnen und Gründer durch enge Zusammenarbeit mit der Hochschule im Rahmen des einjährigen Stipendiums die Möglichkeit erhalten, an einem nachhaltigen und tragfähigen Businessplan zu arbeiten.

 

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An wen richtet sich das Stipendium?

Als Zielgruppe spricht das EXIST-Gründerstipendium hierbei Studentinnen und Studenten, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler und auch Absolventinnen sowie Absolventen an, die eine innovative Geschäftsidee mit hohem Alleinstellungsmerkmal und wirtschaftlich erfolgreichen Aussichten haben. Darüber hinaus richtet sich die Förderung auch an ehemalige wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die bis zu fünf Jahren nach dem Abschluss bzw. Ausscheiden einen Antrag stellen können.

Das Stipendium spricht dabei Einzelpersonen an, aber vor allem Gründerteams mit maximal drei Personen werden besonders gerne gesehen und häufig gefördert. Eine der bis zu drei Teammitglieder kann auch mit qualifizierter Berufsausbildung als technische Mitarbeiterin oder technischer Mitarbeiter gefördert werden. Ebenfalls kann der Abschluss eines Teammitglieds länger als fünf Jahre zurückliegen.

 

Wie sieht die Förderung konkret aus?

Das EXIST-Gründerstipendium besteht aus einem einjährigen finanziellen Unterstützungsangebot durch die monatliche Sicherung des persönlichen Lebensunterhaltes. Die Höhe der finanziellen Förderung richtet sich dabei nach dem letzten Abschluss der Bewerbenden und liegt zwischen 1.000 Euro bis 3.000 Euro pro Monat. Außerdem werden zusätzlich finanzielle Mittel für Sachausgaben und Coaching bereitgestellt.

Darüber hinaus wird Stipendiaten auch die kostenlose Nutzung der Einrichtungen und Labore der Hochschule ermöglicht. Weiterhin werden auch Mentoren zur Unterstützung sowie ein breites Gründungsnetzwerk aus Wirtschaft und Wissenschaft zur Verfügung gestellt.

 

Die Antragsstellung

Der Antrag für ein EXIST-Gründerstipendium kann jederzeit von der Hochschule gestellt werden. Weitere Informationen zu dem EXIST-Gründerstipendium finden Sie auch vorab unter „EXIST-Gründerstipendium - weitere Informationen“ unter „Zugehörige Links“.

Tipps zur Antragsstellung

Antragssteller für das EXIST-Gründerstipendium ist immer die Hochschule. Gründungsinteressierte arbeiten daher gemeinsam mit der Hochschule und den zuständigen Einrichtungen an der Vorbereitung des Antrages. Nach der Prüfung der Eignung der Geschäftsidee für ein EXIST-Gründerstipendium wird der Antrag über die Hochschule an den Projektträger Jülich PTJ weitergeleitet.

In Absprache mit dem CENTIM und dem ZWT ist der Entschluss zur Antragsstellung getroffen und die Hoffnung auf eine Förderung ist groß? Um schon von Anfang an gut vorbereitet zu sein, können Gründerinnen und Gründer auf folgende Aspekte achten:

Ausreichende Planung und Entwicklung eines Geschäftsmodells unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten

Um gute Chancen auf ein EXIST-Gründerstipendium zu erhalten, ist besonders das richtige Zusammenspiel von Technologie, Innovation und Wirtschaftlichkeit der Gründungsidee entscheidend. Gründerinnen und Gründer sowie Gründerteams sollten sich daher neben der Ausarbeitung der innovativen Geschäftsidee auch mit marktwirtschaftlichen Aspekten auseinandersetzen, die den Erfolg ihres Gründungsvorhaben stark beeinflussen. Vor allem sollte dabei bereits im Voraus eine Identifikation des potenziellen Marktes, wirtschaftlichen Erfolgsaussichten und möglichen Konkurrenten erfolgen. Außerdem ist es sinnvoll, das Alleinstellungsmerkmal der Geschäftsidee gut herauszuarbeiten, besonders unter Berücksichtigung des Kundennutzens.

Bei forschungsbasierten Gründungsideen ist vor allem auch der Forschungstransfer von großer Bedeutung. Notwendig sind daher bereits erste Überlegungen und Vorarbeiten zur technischen Machbarkeit der Gründungsidee.

Das Geschäftsmodell sollte also insgesamt wirtschaftlich gut durchdacht, kundenorientiert und nachhaltig sein, sodass positive Aussichten auf die langfristige Rentabilität und Entwicklung des Geschäftes bestehen.

 

Gewissenhaftes Auftreten, Engagement und Motivation

Es ist selbstverständlich, dass jede Gründerin und jeder Gründer in ausreichendem Maße Motivation, Gewissenhaftigkeit und Ernsthaftigkeit während des Gründungsprozesses mitbringen sollte. Ein engagiertes Auftreten der Bewerber, bei dem ersichtlich wird, dass mit vollem Fokus und höchster Motivation gearbeitet wird, ist daher von großer Bedeutung. Es soll der Eindruck geweckt werden, dass die Gründenden ihre Ideen durch konkrete und gut durchdachte Pläne in die Tat umsetzten und nicht nur auf dem Weg der Antragsstellung sind. Eine gewissenhafte Arbeitsmoral mit gutem Zeit- und Projektmanagement stellt daher ein wichtiges Auswahlkriterium dar.

Besonders gut kommt darüber hinaus auch weiteres Engagement in Form von Teilnahmen an Pitchveranstaltungen sowie Gründungswettbewerben an.

Teamkonstellation

Gründen ist meistens kein Einzelkampf und eine Zusammenarbeit in einem Team ist erforderlich. Ein Gründerteam ist aber weitaus mehr als nur die Gesamtheit der Mitglieder: Nur durch das richtige Miteinander, die passende Dynamik und Arbeitshaltung im Team gelingt in vielen Fällen ein erfolgreiches Umsetzten von Zielen. Wichtig ist demnach eine fachlich sowie sozial gut abgestimmte Gruppe.

Bei der Auswahl der geförderten Gründerteams wird daher vor allem auch auf eine günstige Teamkonstellation geachtet. Ein agiles, dynamisches Gründerteam, mit fachlich breiter Aufstellung wird häufig bevorzugt. Sind alle Kompetenzfelder, wie Marketing, Vertrieb, Einkauf und Produktentwicklung abgedeckt und wird bereits vor der Antragsstellung intensiv zusammengearbeitet, so haben Gründerteams besonders gute Chancen bei dem Erhalten eines Stipendiums.

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Annahme des Antrags und was dann?

Wurde der Antrag angenommen, kann das Projekt beginnen! Die Hochschule als auch die Gründer werden vom PTJ über die Bewilligung informiert und die Mittel werden direkt der Hochschule ausgezahlt.

Im Rahmen des Stipendiums erwarten die jungen Gründerinnen und Gründer neben den essentiellen finanziellen Ressourcen nun auch genügend fachliche Unterstützung durch die Zusammenarbeit mit der Hochschule durch erfahrene Mentorinnen und Mentoren sowie Gründungsnetzwerke.

Mit der Kombination finanzieller Hilfestellungen sowie fachlicher Unterstützung soll eine effektive und erfolgreiche Realisierung der Gründungsvorhaben und die Konzeption eines Businessplans vorangetrieben werden.

Erfolgreich abgeschlossen wird das Projekt schließlich mit einem fertigen Businessplan, der am Ende der Förderzeit dem Projektträger eingereicht wird. Er dient den Gründern als wichtiger Baustein für die weiteren strategischen Schritte der Unternehmensplanung.

Eine innovative Geschäftsidee, die auch die Kriterien für das EXIST-Gründerstipendium erfüllt, ist vorhanden und Sie haben Interesse an einem EXIST-Gründerstipendium in Zusammenarbeit mit der H-BRS? Oder Sie benötigen noch anderweitige Unterstützung bei Ihrer Gründungsidee?
Kontaktieren Sie hierfür Frau Alida Hensen (alida.hensen@h-brs.de).

Das CENTIM freut sich auf eine rege Zusammenarbeit!

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Christoph Krieger

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Joyce Treptow

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Katharina Kämmerer (DE)

Katharina Kämmerer

Forschungsförderung, Fachbereich Ingenieurswissenschaften und Kommunikation , Institute: TREE, ISF/IDT, Übergeordnete Themen: Schutzrechte und Verwertung, Gründungsförderung

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F 409

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Grantham-Allee 20

53757, Sankt Augustin