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Kandidatinnen und Kandidaten für Hochschulwahlen gesucht

Wie kann man gewählt werden?
Die Mitglieder des Senats werden nach den Grundsätzen der Listenwahl gewählt. Dagegen werden die Fachbereichsräte, die Gleichstellungskommission und die Vertretung der Belange studentischer Hilfskräfte nach den Grundsätzen der Personenwahl gewählt. Die Bewerberinnen und Bewerber müssen in Wahlvorschlägen (Vorschlagsliste bei Listenwahl, Einzelvorschlag bei Personenwahl) benannt sein. Jede Bewerberin, jeder Bewerber kann nur in einem Wahlvorschlag pro Gremium benannt werden. Für Wahlvorschläge sind bestimmte Formblätter (getrennt nach Gremien) zu verwenden (siehe "Dokumente").
Die Wahlvorschläge können bis Montag, den 6. Februar 2023, 15.00 Uhr, (maßgeblich ist der Eingangsstempel) bei der Wahlleiterin (Kanzlerin) oder beim Empfang in Sankt Augustin, Rheinbach oder Hennef eingereicht werden. Für den Empfang müssen der Adressat des Briefs und die Eilbedürftigkeit klar erkennbar sein. Die gültigen Wahlvorschläge werden bekannt gegeben.
Die Wahlen sollen im Zeitraum vom 16. bis zum 24. Mai 2023 erstmalig als Online-Wahlen durchgeführt werden.
Wer ist wahlberechtigt?
• die Mitglieder der Hochschule für die Wahl ihrer Mitglieder des Senats
• die studentischen Mitglieder der Hochschule für die Wahl der Vertreterin/des Vertreters der Belange studentischer Hilfskräfte,
• die weiblichen Mitglieder der Hochschule für die Wahl der weiblichen Mitglieder der Gleichstellungskommission,
• die männlichen Mitglieder der Hochschule für die Wahl der männlichen Mitglieder der Gleichstellungskommission.
Kontakt

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Sankt Augustin
Room
E 223.1
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Grantham-Allee 20
53757, Sankt Augustin
Telephone
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