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Kandidatinnen und Kandidaten für Hochschulwahlen gesucht

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Wednesday 1 February 2023

Entscheiden, Mitgestalten und Verantwortung übernehmen – jede Stimme ist wichtig. Noch bis zum 6. Februar 2023, 15 Uhr, können Wahlvorschläge für die Hochschulwahlen im Mai 2023 eingereicht werden. Bei der Wahl werden sämtliche Mitglieder in den Fachbereichsräten, im Senat und in der Gleichstellungskommission sowie die Vertretung der Belange studentischer Hilfskräfte gewählt. Für alle Gremien werden noch Kandidatinnen und Kandidaten gesucht.

Wie kann man gewählt werden?

Die Mitglieder des Senats werden nach den Grundsätzen der Listenwahl gewählt. Dagegen werden die Fachbereichsräte, die Gleichstellungskommission und die Vertretung der Belange studentischer Hilfskräfte nach den Grundsätzen der Personenwahl gewählt. Die Bewerberinnen und Bewerber müssen in Wahlvorschlägen (Vorschlagsliste bei Listenwahl, Einzelvorschlag bei Personenwahl) benannt sein. Jede Bewerberin, jeder Bewerber kann nur in einem Wahlvorschlag pro Gremium benannt werden. Für Wahlvorschläge sind bestimmte Formblätter (getrennt nach Gremien) zu verwenden (siehe "Dokumente").

Die Wahlvorschläge können bis Montag, den 6. Februar 2023, 15.00 Uhr, (maßgeblich ist der Eingangsstempel) bei der Wahlleiterin (Kanzlerin) oder beim Empfang in Sankt Augustin, Rheinbach oder Hennef eingereicht werden. Für den Empfang müssen der Adressat des Briefs und die Eilbedürftigkeit klar erkennbar sein. Die gültigen Wahlvorschläge werden bekannt gegeben.

Die Wahlen sollen im Zeitraum vom 16. bis zum 24. Mai 2023 erstmalig als Online-Wahlen durchgeführt werden.

Wer ist wahlberechtigt?

• die Mitglieder des Fachbereichs für die Wahl ihrer Mitglieder des jeweiligen Fachbereichsrates,
• die Mitglieder der Hochschule für die Wahl ihrer Mitglieder des Senats
• die studentischen Mitglieder der Hochschule für die Wahl der Vertreterin/des Vertreters der Belange studentischer Hilfskräfte,
• die weiblichen Mitglieder der Hochschule für die Wahl der weiblichen Mitglieder der Gleichstellungskommission,
• die männlichen Mitglieder der Hochschule für die Wahl der männlichen Mitglieder der Gleichstellungskommission.

Die H-BRS erfüllt ihre Aufgaben in Forschung, Lehre und Studium eigenständig im Rahmen der akademischen Selbstverwaltung. Die studentischen Mitglieder der Hochschule wirken an der Selbstverwaltung mit, indem sie ihre Vertreterinnen und Vertreter für die Gremien (Fachbereichsräte, Senat, Gleichstellungskommission) sowie bestimmte Funktionsträger/innen wählen.

Kontakt

Nadine Wietbrock

Persönliche Referentin der Kanzlerin

Location

Sankt Augustin

Room

E 223.1

Address

Grantham-Allee 20

53757, Sankt Augustin

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