Administrative unit 3: Finance and Purchasing
Exportkontrolle in Forschung & Wissenschaft
Das Info-Video zur Exportkontrolle | kurz und knapp
Ziele der Exportkontrolle
Exportkontrolle dient dem Schutz von Frieden, Sicherheit und Menschenrechten. Ziel der deutschen und europäischen Exportkontrolle ist es insbesondere, die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und deren Trägersystemen (Proliferation) zu verhindern sowie eine unkontrollierte Weitergabe von Rüstungsgütern und sensiblen Technologien zu vermeiden.
Darüber hinaus soll verhindert werden, dass Güter, Technologien oder wissenschaftliche Erkenntnisse für interne Repression, schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen oder terroristische Zwecke genutzt werden.
Exportkontrolle ist dabei keine rein nationale Aufgabe. Deutschland und die Europäische Union sind Teil eines internationalen Systems von Exportkontrollregimen und Vereinbarungen, mit denen Staaten weltweit dazu beitragen, sicherheitsrelevante Güter und Technologien verantwortungsvoll zu kontrollieren.
Die vier Leitfragen der Exportkontrolle
Bei der exportkontrollrechtlichen Bewertung helfen insbesondere vier zentrale Fragen:
- An wen wird geliefert, übertragen oder Zugang gewährt?
- Wohin erfolgt die Lieferung oder Übertragung?
- Was wird geliefert, übertragen oder zugänglich gemacht?
- Wofür soll das Gut, die Technologie oder die Leistung verwendet werden?
Exportkontrolle an Hochschulen
Auch Hochschulen haben zahlreiche Berührungspunkte mit dem Ausland. Dazu gehören beispielsweise die Ausbildung internationaler Studierender, Forschungs- und Kooperationsprojekte mit ausländischen Partnern, internationale Forschungsaufenthalte, der Austausch von Technologien und Wissen sowie die Beschäftigung internationaler Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler.
Damit können auch Hochschulen in Situationen gelangen, in denen außenwirtschafts- und exportkontrollrechtliche Vorschriften zu beachten sind. Dies betrifft nicht nur die physische Ausfuhr von Waren. Auch die Weitergabe von Technologie und Software, die Bereitstellung von Wissen oder der Zugang zu bestimmten Forschungsbereichen können exportkontrollrechtlich relevant sein.
Die Wissenschaftsfreiheit und die Freiheit von Forschung und Lehre gemäß Artikel 5 Absatz 3 des Grundgesetzes sind ein hohes Gut. Sie stehen jedoch nicht außerhalb des geltenden Rechts. Auch Hochschulen sind verpflichtet, die einschlägigen Bestimmungen des Außenwirtschaftsrechts einzuhalten.
Verantwortung und Compliance
Eine wirksame Exportkontrolle ist daher Bestandteil einer verantwortungsvollen Hochschulorganisation. Sie hilft, rechtliche Risiken frühzeitig zu erkennen, internationale Kooperationen rechtssicher zu gestalten und den verantwortungsvollen Umgang mit sensiblen Gütern, Technologien und Wissen sicherzustellen.
Die Hochschule Bonn-Rhein-Sieg hat hierfür ein Internal Compliance Program (ICP) etabliert. Es beschreibt die organisatorischen Strukturen und Prozesse, mit denen exportkontrollrechtliche Anforderungen in die Abläufe der Hochschule integriert werden.
Exportkontrolle verstehen wir dabei nicht als Hindernis für internationale Zusammenarbeit, sondern als wichtigen Bestandteil einer sicheren, verantwortungsvollen und rechtssicheren internationalen Vernetzung.
Aufgrund der komplexen Thematik wurde durch das Kompetenzzentrum Finanzwesen in NRW (KoFi) der Leitfaden " Exportkontrolle und ICP - Leitfaden für die HAW in NRW" zur Unterstützung erstellt.
Die amtliche Bekanntmachung erfolgte am 11. August 2020.
1 BAFA; Handbuch Exportkontrolle und Academia; Seite 13; 1.1
2 KoFi; Exportkontrolle und ICP Leitfaden für die HAW in NRW; Seite 5: Absatz 1-3
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