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Vizepräsident Winzker zur Lehre im Wintersemester

Friday 17 September 2021

Im Wintersemester 2021/22 findet die Lehre an der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg wieder hauptsächlich in Präsenz statt. Damit setzt die Hochschule entsprechende Vorgaben des Landes NRW um. Marco Winzker, Vizepräsident für Studium, Lehre und Weiterbildung, hat die Lehrenden in einer Rundmail über die Umsetzung informiert.
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Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wie bereits angekündigt, kehren wir im Wintersemester wieder zu einem hohen Präsenzanteil in der Lehre zurück. Wir machen dies, weil wir es wollen und weil wir es müssen. Wir wollen es, denn Lehre lebt auch vom persönlichen Austausch und wir sind eine Präsenzhochschule. Und wir müssen es, denn die Ausnahme der Corona-Epidemie-Hochschulverordnung läuft aus. Das, was sich an Online-Lehre bewährt hat, soll erhalten bleiben. Hierzu ist vom Ministerium eine neue Lehrverpflichtungsordnung in der Abstimmung.

Zur Umsetzung der Präsenz haben wir uns auf folgende Leitlinien verständigt:
  • Lehrveranstaltungen können als Online-Lehre durchgeführt werden, wenn dies didaktisch begründet ist. Diese Begründung ist insbesondere gegeben, wenn die Lehrveranstaltung unabhängig von der Corona-Pandemie online vermittelt werden soll.
  • Für den Übergang des Wintersemesters 2021/22 können Lehrveranstaltungen hybrid erfolgen. Hierfür gibt es mehrere Modelle:
    Einige Studierende nehmen in Präsenz, andere gleichzeitig online teil.
    Es gibt ein Mehrfachangebot von Veranstaltungen (Übungsgruppen, Wahlfächer und andere), einige davon in Präsenz, andere online.
    Innerhalb einer Präsenzlehrveranstaltung finden einige Termine online statt.
  • Der Anteil von Präsenz-Lehre soll insgesamt über 50 Prozent eines Studiengangs sowie der persönlichen Lehrtätigkeit umfassen.
  • Studiengänge mit besonderen Bedingungen (etwa solche mit überwiegend Studierenden aus dem Ausland) können unabhängig von obigen Regelungen vorwiegend oder ganz in Online-Lehre erfolgen.
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Für die Präsenz im Wintersemester müssen wir die Coronaschutzverordnung NRW beachten, welche festlegt, dass beim Zutritt zu Veranstaltungen, also auch Lehrveranstaltungen, Nachweise einer Immunisierung oder Testung überprüft werden müssen. Dabei ist auch festgelegt, dass ein Identitätsnachweis nur stichprobenartig kontrolliert werden muss. Die 3G-Regel (geimpft, genesen, getestet) gilt für alle Lehrveranstaltungen und sowohl für Lehrende und Studierende.

Die Anwendung der 3G-Regel erfolgt durch vier sich ergänzende Maßnahmen:
  1. Per E-Mail sind alle Studierenden und Lehrenden auf die 3G-Regel hingewiesen worden.
  2. An den Eingängen der Hochschule werden Plakate mit Hinweis auf die 3G-Regel aufgehängt.
  3. Beim Zutritt zu einer Lehrveranstaltung erfolgt eine Sichtkontrolle der 3G-Regel.
    Vorgeschlagen wird das Vorzeigen des Nachweises, möglichst als QR-Code auf dem Smartphone. Eine gleichwertige Kontrolle ist möglich, etwa durch die Unterschrift auf einer Liste, mit der die 3G-Einhaltung bestätigt wird. Bei der Sichtkontrolle ist laut Gesetz keine Identitätskontrolle nötig - das heißt, dass eine Einzelprüfung auf die Gültigkeit des QR-Codes und die Übereinstimmung der Namen nicht erforderlich ist. Fachbereiche können, insbesondere bei größerer TN-Zahl, durch WissMit, SHK, WHK unterstützen.
  4. Ein Wachdienst überprüft stichprobenartig die Gültigkeit der 3G-Nachweise mit Identitätskontrolle an allen Standorten mit Lehrveranstaltungen.

Uns ist bewusst, dass die Sichtkontrolle der 3G-Regel eine erneute Belastung von allen Lehrenden ist. Wir sind jedoch durch die Vorgaben zur 3G-Kontrolle bei jeder Lehrveranstaltung verpflichtet. Und diese Überprüfung ist auch deswegen wichtig, um alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu schützen. Es wird eine Abstimmung zwischen den Fachbereichen und Dezernat 1 geben, damit der Wachdienst dort unterstützen kann, wo größere Studierendenzahlen in Veranstaltungen erwartet werden.

Zwei Fragen werden häufig gestellt:
  • "Wäre eine Eingangskontrolle an den Türen nicht besser?“
    Antwort: "Dies ist nach unserer Einschätzung für den Haupt-Campus nicht möglich, denn die Hochschule hat zu viele Türen, die auch als Notausgänge offenbleiben müssen. Wo es räumlich passt, kann dies durch die Fachbereiche so praktiziert werden."
     
  • "Ab 11.10 sind Corona-Tests kostenpflichtig. Wer zahlt die Tests? Kann ich einen Selbsttest vorlegen?"
    Antwort: "Es sind laut Coronaschutzverordnung nur zertifizierte Tests anerkannt. Die Hochschule zahlt keine Tests. Falls aus medizinischen Gründen keine Impfung möglich ist, gehen wir davon aus, dass es dafür allgemeine Regelungen zur Kostenübernahme geben wird."

Wir bleiben zu diesem Thema weiter mit Ihnen im Gespräch (...). Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Fachbereich, Ihre Gliederung an den Arbeitsschutz oder an mich.

Bitte helfen Sie uns durch Ihre Kooperation. Vielen Dank.

Marco Winzker, Vizepräsident für Studium, Lehre und Weiterbildung

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Marco Winzker 1 (DE)

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