Applying for admission
Deutschen gleichgestellte internationale Bewerbende
Deutschen gleichgestellt sind folgende internationale Bewerbende:
- Nicht-EU-/ Nicht-EWR-Staatsangehörige, die eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung* (z. B. deutsches Fachabitur/ Abitur) in Deutschland oder an einer deutschen Auslandsschule erworben haben. Oder die eine Masterzugangsberechtigung an einer deutschen Hochschule (z.B. deutscher Bachelorabschluss) erworben haben.
- EU-/ EWR-Staatsangehörige (Europäischer Wirtschaftsraum (EWR): Island, Liechtenstein, Norwegen).
- In Deutschland wohnende Nicht-EU-/ Nicht-EWR-Staatsangehörige, deren Familienangehörige (Eheleute, eingetragene Lebenspartner, Elternteil) EU-/ EWR-Staatsangehörige und in Deutschland beschäftigt sind.
- Nicht-EU-/ Nicht-EWR-Staatsangehörige, die ihre Hochschul- oder Masterzugangsberechtigung in einem EU-/EWR-Staat erworben haben (z. B. französisches Baccalauréat oder Bachelorabschluss).
* Bitte beachten Sie, dass eine Feststellungsprüfung eines deutschen Studienkollegs oder ein International Baccalaureate (IB Diploma) keine deutsche Hochschulzugangsberechtigung ist, auch wenn dieses in Deutschland erworben wurde.
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