Applying for admission
Deutschen gleichgestellte internationale Bewerbende
Deutschen gleichgestellt sind folgende internationale Bewerbende:
- Nicht-EU-/ Nicht-EWR-Staatsangehörige, die ihre Hochschulzugangsberechtigung, z.B. deutsches (Fach-)Abitur in Deutschland oder an einer deutschen Auslandsschule erworben haben;
- EU-/ EWR-Staatsangehörige (Europäischer Wirtschaftsraum (EWR): Island, Liechtenstein, Norwegen);
- In Deutschland wohnende Nicht-EU-/ Nicht-EWR-Staatsangehörige, deren Familienangehörige (Eheleute, eingetragene Lebenspartner, Elternteil) EU-/ EWR-Staatsangehörige und in Deutschland beschäftigt sind;
- Nicht-EU-/ Nicht-EWR-Staatsangehörige, die die Hochschulzugangsberechtigung eines EU-/ EWR-Staates erworben haben, z.B. französisches Baccalauréat.
Bitte beachten Sie, dass ein International Baccalaureate (IB Diploma) keine deutsche Hochschulzugangsberechtigung ist, auch wenn dieses in Deutschland erworben wurde.
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