Bewerben an der H-BRS
Deutschen gleichgestellte internationale Bewerbende

Deutschen gleichgestellt sind folgende internationale Bewerbende:
- Nicht-EU/Nicht-EWR-Staatsangehörige, die ihre Hochschulzugangsberechtigung, z.B. deutsches (Fach-)Abitur in der Bundesrepublik Deutschland oder an einer deutschen Auslandsschule erworben haben;
- Nicht-EU/Nicht-EWR-Staatsangehörige (Europäischer Wirtschaftsraum (EWR): Island, Liechtenstein, Norwegen);
- In Deutschland wohnende Nicht-EU/Nicht-EWR-Staatsangehörige, deren Familienangehörige (Eheleute/eingetragene Lebenspartnerschaft, Elternteil) EU/EWR-Staatsangehörige und in Deutschland beschäftigt sind;
- Nicht-EU/Nicht-EWR-Staatsangehörige, die die Hochschulzugangsberechtigung eines EU-/EWR-Staates erworben haben, z.B. französisches Baccalauréat.
Bitte beachten Sie, dass ein International Baccalaureate (IB Diploma) keine deutsche Hochschulzugangsberechtigung ist, auch wenn dieses in Deutschland erworben wurde.
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