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Administrative unit 1: Facility Management, Building and Safety

Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz für Studierende

Studierende an der H-BRS unterliegen dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Wann besteht der Versicherungsschutz?

Versichert sind z.B.

• der Besuch von Vorlesungen, Seminaren und Übungen
• der Besuch von Universitäts- und Hochschulbibliotheken
• die Teilnahme an Exkursionen ins In- und Ausland
• Teilnahme am Hochschulsport (offizielle Hochschulveranstaltungen mit Übungsleitung und Organisation)

Nicht versichert sind z.B.

• Studienarbeiten außerhalb der Hochschule (etwa Lerngruppen oder Selbststudium zu Hause)
• privat organisierte Studienfahrten
• private Aktivitäten auf dem Gelände der Hochschule (z.B. Mensabesuch)
• WICHTIG: Eigenständig organisierte Praktika ohne Hochschulauftrag (versichert über die Berufsgenossenschaft des Praktikumsbetriebes!)

... wenn doch etwas passiert?

Jeder Unfall, der sich im Zusammenhang mit dem Studium an der Hochschule ereignet, egal ob er nur zu einem Kratzer geführt hat oder doch einen Beinbruch zur Folge hat, muss hochschulintern an die Fachkräfte für Arbeitssicherheit gemeldet werden.

Ausfüllerklärung für die Unfallmeldung:
Die Unfallmeldung ist in zwei Bereiche untergliedert. Der obere grün umrandete Bereich wird unabhängig von der Art des Unfalls / der Verletzung immer ausgefüllt. Bei einem Unfall mit einem Arbeitsausfall (AU) oder mit einem erfolgten Arztbesuch muss zusätzlich der untere gelb umrandete Bereich der Unfallmeldung ausgefüllt werden.

... Durchgangsarzt aufsuchen

Nach einem Unfall ist ein Durchgangsarzt (D-Arzt) aufzusuchen.