Recht und Compliance
Künstliche Intelligenz datenschutzkonform einsetzen: Datenschutzkonferenz veröffentlicht Orientierungshilfe für Unternehmen und Behörden
Die Datenschutzkonferenz, bestehend aus unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder, hat eine Orientierungshilfe zur datenschutzrechtlichen Nutzung von KI-Anwendungen veröffentlicht. Diese Orientierungshilfe mit dem Titel "Künstliche Intelligenz und Datenschutz" bietet Unternehmen, Behörden und Organisationen Richtlinien und eine Checkliste zur Auswahl, Implementierung und Nutzung von KI-Anwendungen.
Ein besonderer Fokus liegt auf Large Language Models (LLM), wie sie oft in Chatbots und anderen Anwendungen eingesetzt werden. Neben LLM werden auch andere KI-Modelle und -Anwendungen erörtert, für die die Richtlinien der Orientierungshilfe relevant sind.
Die Orientierungshilfe adressiert praxisnahe Fragen, denen datenschutzrechtlich Verantwortliche bei der Konzeption, Auswahl, Implementierung und Nutzung von KI-Anwendungen gegenüberstehen. Sie berücksichtigt dabei verschiedene Aspekte der Datenschutz-Grundverordnung und bietet Leitlinien für die Entscheidungsfindung anhand von Beispielen.
Erarbeitet wurde die Orientierungshilfe "Künstliche Intelligenz und Datenschutz" von der Taskforce KI unter dem Vorsitz des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz. Die Orientierungshilfe ist auch an Entwickler, Hersteller und Anbieter von KI-Systemen gerichtet, da sie Hinweise zur Auswahl datenschutzkonformer KI-Anwendungen enthält, die die Produktgestaltung beeinflussen können.
Die Orientierungshilfe "Künstliche Intelligenz und Datenschutz" der Datenschutzkonferenz ist auf der Website der Datenschutzkonferenz abrufbar.