Kommunikation und Marketing

Ulrich Kelber zum Honorarprofessor am ZEV ernannt

Dienstag, 9. Juli 2019

Der Beauftragte des Bundes für Datenschutz und die Informationsfreiheit Ulrich Kelber ist zum Honorarprofessor am Zentrum für Ethik und Verantwortung (ZEV) der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg (H-BRS) ernannt worden. Hochschulpräsident Hartmut Ihne überreichte ihm gestern (Montag, 8. Juli 2019) die Ernennungsurkunde und freut sich auf die künftige Zusammenarbeit.

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„Ulrich Kelber bringt alles mit, was wir brauchen: ausgewiesene Fachlichkeit in der Informatik und ihren Wirkungsfeldern, insbesondere zu Fragen des Datenschutzes und der Datensicherheit, herausragende Erfahrungen mit politischer Kommunikation und verantwortlichem Handeln sowie die Fähigkeit, schwierige Zusammenhänge verständlich zu machen. All das ist bei der Durchdringung der Komplexität von netzpolitischen Herausforderungen von großer Bedeutung. Deshalb freue ich mich sehr, dass Ulrich Kelber als Honorarprofessor am ZEV unseren Studierenden vor allem die ethischen und politischen Herausforderungen der Digitalisierung fundiert und praxisnah vermitteln wird“, so Hartmut Ihne.

Das ZEV beschäftigt sich mit der gesellschaftlichen Verantwortung von Wissenschaft. Im Fokus stehen unter anderem Fragen der Ethik im digitalen Zeitalter und der Chancen und Risiken von Digitalisierung für die Individuen und die Gesellschaft.

Kelber setzt sich seit vielen Jahren als Bundestagsabgeordneter, Staatssekretär und jetzt als Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit für Bürgerrechte im digitalen Raum ein. Für ihn sind dabei die Information und der Dialog mit den Menschen ein wichtiger Bestandteil seiner Aufgabe.

Mit der Ernennung von Ulrich Kelber erweitert das ZEV sein Kollegium mit einem ausgewiesenen Experten in Fragen von Verbraucherschutz und Datenethik, dem die Vermittlung zwischen Forschung, Praxis und Verbrauchern ein besonderes Anliegen ist. „Ethische Fragestellungen der Digitalisierung, insbesondere bei Datenschutz und Datensicherheit, werden angesichts der technologischen Veränderungen immer wichtiger, weil sie die Menschen, aber auch Unternehmen und Behörden vor Missbrauch, Diebstahl und Sabotage schützen. Sie müssen deshalb bei allen Neuentwicklungen von Anfang an mitgedacht werden. Gerade im Bereich der Künstliche-Intelligenz-Systeme stehen wir vor großen Herausforderungen, wie auch der Schwerpunkt der Datenethikkommission zeigt“, sagt Ulrich Kelber.

Die Gelegenheit zu vermitteln, wie ethische Grundsätze aufrechterhalten werden können, haben Kelber bewogen, am ZEV mitzuwirken: „Die Studierenden müssen lernen, wie eine ethisch motivierte Herangehensweise durchgehalten und durchgesetzt werden kann. Denn dies sind Fragen, die bei der Entwicklung von KI-Systemen und bei Algorithmen jeder Art stets von Anfang an zu bedenken sind. Die Prozesse in Unternehmen, Laboren und Forschungsinstituten müssen eng begleitet werden von Menschen, die nicht nur die Technik, sondern auch mögliche Auswirkungen, Probleme und unerwünschte Nebenwirkungen betrachten. Hierfür ist das Zusammenwirken und Zusammenlernen von Entwicklern, Forschern, Beratern und Studierenden aller Fachrichtungen wichtig, also auch bereits in der Lehre. Nur wenn wir alle Facetten betrachten, können technischer Fortschritt und Grundrechte des Menschen zusammengehen und -wachsen. Dazu will ich am ZEV gerne beitragen.“

Zur Person

Der Diplom-Informatiker Kelber arbeitete zunächst am Forschungszentrum Informationstechnik der Gesellschaft für Mathematik und Datenverarbeitung (heute Fraunhofer-Institutszentrum Schloss Birlinghoven), anschließend war er Berater bei der Firma Comma Soft AG. Er zog fünfmal als Bonner Direktkandidat in den Deutschen Bundestag ein. Von 2005 bis 2013 war er als stellvertretender Vorsitzender der SPD-Bundesfraktion zuständig für das Ressort Umwelt, Naturschutz, Reaktorsicherheit, Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Nachhaltigkeit. Von Dezember 2013 bis März 2018 war er als Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz für die Bereiche Verbraucherschutz und Digitalisierung verantwortlich. Seit dem 7. Januar 2019 ist er Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit.

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