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Berufungsvoraussetzungen

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Die Berufungsvoraussetzungen für eine Professur variieren etwas je nach Bundesland. Im Folgenden finden Sie eine Liste der Grundvoraussetzungen. Über die Details informieren Sie sich bitte in den Hochschulgesetzen der betreffenden Bundesländer.

 

Formale Berufungsvoraussetzungen

  • Abgeschlossenes Hochschulstudium 
  • Besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit (in der Regel durch die Promotion nachgewiesen oder besondere Befähigung zur künstlerischen Arbeit)
  • Mindestens fünf Jahre Berufspraxis nach Studienabschluss (darunter mindestens drei Jahre außerhalb einer Hochschule). Dabei sollen besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden nachgewiesen werden.
  • Pädagogische Eignung (nachgewiesen z. B. durch Erfahrung in der Lehre)

Weitere Berufungsvoraussetzungen

Neben den formalen Voraussetzungen müssen die fachlichen Anforderungen aus der Stellenbeschreibung (weitgehend) erfüllt sein. Weitere Anforderungen können – abhängig von der Stellenausschreibung – soziale Kompetenzen, Forschungsaktivitäten, Publikationen, Projekterfahrung, Führungserfahrung u.a.m. betreffen.

Vor jeder Bewerbung empfiehlt sich die Kontaktaufnahme zur Frauen- bzw. Gleichstellungsbeauftragten der Hochschule, zu der oder dem Vorsitzenden der Berufungskommission oder zu Dekan/ Dekanin desjenigen Fachbereichs, der die Stelle ausgeschrieben hat.

Eine einheitliche Altersgrenze besteht nicht, sie variiert je nach Bundesland und liegt zwischen 45 und 55 Jahren.

Information auf dem Weg zur Professur

Nützliche Tipps und Infos rund um die Bewerbung auf eine Professur – aber auch zum Erwerb der notwendigen Voraussetzungen - finden Sie z. B. unter folgenden Links: