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Informationen zum Zugang und zur Bewerbung für Masterstudiengänge

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Zugang zu einem Masterstudiengang hat, wer einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss (Bachelorabschluss oder gleichwertiger Hochschulabschluss) nachweist.

Informationen zum Zugang und zur Bewerbung für Masterstudiengänge

 

Konsekutiver Masterstudiengang

Zugang zu einem konsekutiven Masterstudiengang hat, wer einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss (Bachelorabschluss oder gleichwertiger Hochschulabschluss) nachweist, auf dem der Masterstudiengang inhaltlich aufbaut.

Ein akkreditierter Bachelorabschluss an einer Berufsakademie ist Bachelorabschlüssen von Hochschulen gleichgestellt.

Für Hochschulabschlüsse, die nicht in Deutschland erworben wurden, muss die Gleichwertigkeit mit den deutschen Abschlüssen festgestellt werden. Diese Feststellung erfolgt anhand der Richtlinien der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) und nach der Lissabonner Anerkennungskonvention, welche bindend sind.

 

Weiterbildender Masterstudiengang

Zugang zu einem weiterbildenden Masterstudiengang hat, wer einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss (Bachelorabschluss oder gleichwertiger Hochschulabschluss) und zusätzlich eine i.d.R. mindestens einjährige einschlägige berufliche Tätigkeit nach dem ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss nachweist. 

 

Weitere Informationen zu den Zugangsvoraussetzungen finden Sie auf den Seiten der jeweiligen Masterstudiengänge

Anlaufstellen

Kontakt zum Studierendenservice

Adresse

Campus Sankt Augustin: Grantham Allee 20, 53757 Sankt Augustin // Räume E039 - E040 & E044 - E048

Campus Rheinbach: Egermannstraße 1, 53359 Rheinbach // Räume 1.304 - 1.305

Kontaktzeiten

Telefonische Sprechzeiten: Montag bis Freitag: 10:00 - 12:00 Uhr

Persönliche Sprechzeiten nur mit Termin

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Je nach Studiengang nach Vereinbarung