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Informationen zum Zugang und zur Bewerbung für Masterstudiengänge
Informationen zum Zugang und zur Bewerbung für Masterstudiengänge
Konsekutiver Masterstudiengang
Zugang zu einem konsekutiven Masterstudiengang hat, wer einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss (Bachelorabschluss oder gleichwertiger Hochschulabschluss) nachweist, auf dem der Masterstudiengang inhaltlich aufbaut.
Ein akkreditierter Bachelorabschluss an einer Berufsakademie ist Bachelorabschlüssen von Hochschulen gleichgestellt.
Für Hochschulabschlüsse, die nicht in Deutschland erworben wurden, muss die Gleichwertigkeit mit den deutschen Abschlüssen festgestellt werden. Diese Feststellung erfolgt anhand der Richtlinien der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) und nach der Lissabonner Anerkennungskonvention, welche bindend sind.
Weiterbildender Masterstudiengang
Zugang zu einem weiterbildenden Masterstudiengang hat, wer einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss (Bachelorabschluss oder gleichwertiger Hochschulabschluss) und zusätzlich eine i.d.R. mindestens einjährige einschlägige berufliche Tätigkeit nach dem ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss nachweist.
Weitere Informationen zu den Zugangsvoraussetzungen finden Sie auf den Seiten der jeweiligen Masterstudiengänge.
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