Dezernat 1: Facility Management, Bauen und Sicherheit

Drohnen

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Drohnen (Synonyme: Multikopter, unbemannte Luftfahrzeuge (ULS/UAS))

Auf dem Gelände der H-BRS werden von verschiedenen Fachbereichen oder Studierenden im Rahmen von Projekten Drohnen verwendet. Um einer Gefährdung von Personen entgegenzuwirken, sind Maßnahmen seitens des Anwenders erforderlich und die Vorgaben an den Betrieb von unbemannten Fluggeräten von Bund und EU zu befolgen.

 

1) Betriebsgenehmigung: Je nach Betriebskategorie einer Drohne (offen, speziell, zulassungspflichtig) kann eine Betriebsgenehmigung erforderlich sein. Zuständig für die Erteilung der Genehmigungen ist das Luftfahrt-Bundesamt.

2) Betreiberregistrierung: Die Registrierung erfolgt durch den Betreiber beim Luftfahrt-Bundesamt (s. Link unten). Bei der Registrierung erhält der Betreiber eine eindeutige elektronische Registrierungsnummer, die an jeder Drohne angebracht werden muss. Des Weiteren benötigen die Drohnen-Piloten ein Drohnenführerschein.

3) Versicherungspflicht: Auch besteht für alle Drohnen in Deutschland eine Versicherungspflicht, wobei eine gültige Drohnen-Haftpflichtversicherung (des Nutzers/Fachbereiches/Dienstleisters) gesetzlich vorgeschrieben ist.

4) Flugplanung: Bei der Flugplanung sind die geografischen Gebiete zu beachten, wo gemäß § 21h Absatz 3 LuftVO (s. unten) ein Drohnenflugverbot gilt.

5) Anmeldung: Für Sankt Augustin ist die Anmeldung des Drohnenflugs bei Asklepios Klinik Sankt Augustin und Flugplatzgesellschaft Hangelar durch den Betreiber erforderlich.

Erfolgt die Anmeldung nicht, ist es als Verstoß gegen die geltende Rechtslage zu sehen. 

Verstöße gegen die Durchführungsverordnung, das Luftverkehrsgesetz (LuftVG) oder die Luftverkehrsordnung (LuftVO) sowie Eingriff in den Luftverkehr (§ 315 StGB) oder Datenschutz (§ § 201a StGB) werden mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet.

6) Gefährdungsbeurteilung (GBU): Es ist eine GBU für den Betrieb der Drohne sowie eine regelmäßige Kontrolle der Drohne auf einwandfreien Zustand inkl. Dokumentation erforderlich. Dies gilt auch für Multikopter von Dienstleistern/Fremdfirmen, wenn diese von der Hochschule beauftragt werden. 

Die Dokumentation der Gefährdungen, Erfassung der betriebenen Multikopter sowie der erforderlichen Unterlagen wie Betriebszulassungen für die genehmigungspflichtigen Kategorien, der Nachweis einer elektronischen Registrierungsnummer sowie des EU Drohnenführerscheins obliegt der Eigenverantwortung der Gliederungen.

Kontakt

Olga Charov

Fachkraft für Arbeitssicherheit

jeweils Mo. & Mi. in Rheinbach und Di. & Do. in St. Augustin

Standort

Sankt Augustin

Raum

St. Augustin G 016, Rheinbach G 007

Adresse

Grantham-Allee 20

53757 Sankt Augustin