Dezernat 2: Personal und Recht
Hilfskräfte
Raum
G243, G247
Sprechstunden
Leticia Rautner-Wolf: FB Wiwi AUG & RB, SPZ, Institute: Montag bis Freitag
Birgit Riemichen: FB SozPo & Grundsatzfragen: Montag bis Freitag
Laura Schwarz: FB INF: Montag bis Freitag
Leah Frommer FB AnNa & FB EMT: Montag bis Freitag
Antragsstellung und Dienstvertrag
Anträge auf Beschäftigung von studentischen und wissenschaftlichen Hilfskräften stellen die/der betreuende Fachvorgesetzte oder die/der wissenschaftliche Betreuer*in, die Bestätigung erfolgt von der/dem Dekan*in des jeweiligen Fachbereichs, bzw. der/dem Leiter*in der entsprechenden wissenschaftlichen Einrichtung durch eine weitere Unterschrift.
Ein Arbeitsverhältnis als studentische oder wissenschaftliche Hilfskraft wird ausschließlich durch einen schriftlichen Dienstvertrag begründet, der von den Mitarbeiterinnen im Dezernat Personal und Recht im Auftrag des Präsidenten erstellt wird. Die Laufzeit eines Vertrages für studentische Hilfskräfte darf grundsätzlich eine Mindestlaufzeit von einem Monat, für wissenschaftliche Hilfskräfte von drei Monaten nicht unterschreiten. Die maximale Beschäftigungsdauer ist auf insgesamt sechs Jahre begrenzt. Eine Arbeitsaufnahme ohne gültigen Dienstvertrag bzw. vor Vertragsunterzeichnung ist unzulässig.
Studentische Hilfskräfte sind Hilfskräfte ohne Hochschulabschluss oder solche, die in dem ihrer Hilfstätigkeit zugeordneten Fach noch keinen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss erworben haben. Die Beschäftigung als studentische Hilfskraft kann erfolgen, wenn die zu beschäftigende Person an einer deutschen Hochschule für ein Studium eingeschrieben ist, das zu einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss führt.
Nach dem Bachelorabschluss ist die Beschäftigung ausschließlich als wissenschaftliche Hilfskraft möglich und ist nach § 72 Abs. 1 Nr. 1 LPVG durch den wissenschaftlichen Personalrat mitbestimmungspflichtig.
Die Bearbeitungszeit für Anträge mit vollständigen Unterlagen beträgt für studentische Hilfskräfte und Tutoren bis zu drei Wochen und für die wissenschaftlichen Hilfskräfte bis zu fünf Wochen.
Weitere, ausführlichen Informationen zum Thema Hilfskräfte finden Sie in unserem Merkblatt.
Sie haben noch Fragen?

Leticia Rautner-Wolf
Team Weitere Beschäftigte, Hilfskräfte und Lehrbeauftragte
Standort
Sankt Augustin
Raum
G 243
Adresse
Grantham-Allee 20
53757, Sankt Augustin
Telefon
+49 2241 865 9802
Birgit Riemichen
Stellvertretende Teamleitung Weitere Beschäftigte, Hilfskräfte und Lehrbeauftragte
Standort
Sankt Augustin
Raum
G 247
Adresse
Grantham-Allee 20
53757, Sankt Augustin
Telefon
+49 2241 865 163
Laura Schwarz
Team Weitere Beschäftigte, Hilfskräfte und Lehrbeauftragte, Fachadministration Personalmanagementsoftware
Standort
Sankt Augustin
Raum
G 243
Adresse
Grantham-Allee 20
53757, Sankt Augustin
Telefon
+49 2241 865 477
Standort
Sankt Augustin
Raum
G 243
Adresse
Grantham-Allee 20
53757, Sankt Augustin
Telefon
+49 2241 865 9979Dokumente
zum Herunterladen