Dezernat 2: Personal

Hilfskräfte

Raum

E204, E204

Adresse

Grantham-Allee 20

53757, Sankt Augustin

Sprechstunden

Birgit Riemichen: FB SozPo, SPZ & Grundsatzfragen: Montag bis Freitag

Laura Schwarz: FB INF: Montag bis Freitag

Leah Frommer FB IWK, FB AnNa, ICSP, IT-S, ISI, IVC, TREE: Montag bis Freitag

Monika Gerhardus FB Wiwi SA/RB, Centim, ISF, IZNE, ZEV, GI, ZIEL, IDT, IFM: Montag bis Freitag

Antragsstellung und Dienstvertrag

Anträge auf Beschäftigung von studentischen und wissenschaftlichen Hilfskräften stellen die/der betreuende Fachvorgesetzte oder die/der wissenschaftliche Betreuer*in, die Bestätigung erfolgt von der/dem Dekan*in des jeweiligen Fachbereichs, bzw. der/dem Leiter*in der entsprechenden wissenschaftlichen Einrichtung durch eine weitere Unterschrift.

Ein Arbeitsverhältnis als studentische oder wissenschaftliche Hilfskraft wird ausschließlich durch einen schriftlichen Dienstvertrag begründet, der von den Mitarbeiterinnen im Dezernat Personal und Recht im Auftrag des Präsidenten erstellt wird. Verträge werden grundsätzlich mit einer Mindestlaufzeit von einem Jahr erstellt. Die maximale Beschäftigungsdauer ist auf insgesamt sechs Jahre begrenzt. Eine Arbeitsaufnahme ohne gültigen Dienstvertrag bzw. vor Vertragsunterzeichnung ist unzulässig.

Studentische Hilfskräfte sind Hilfskräfte ohne Hochschulabschluss oder solche, die in dem ihrer Hilfstätigkeit zugeordneten Fach noch keinen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss erworben haben. Die Beschäftigung als studentische Hilfskraft kann erfolgen, wenn die zu beschäftigende Person an einer deutschen Hochschule für ein Studium eingeschrieben ist, das zu einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss führt.

Nach dem Bachelorabschluss ist die Beschäftigung ausschließlich als wissenschaftliche Hilfskraft möglich und ist nach § 72 Abs. 1 Nr. 1 LPVG durch den wissenschaftlichen Personalrat mitbestimmungspflichtig.

Die Bearbeitungszeit für Anträge mit vollständigen Unterlagen beträgt für studentische Hilfskräfte und Tutoren bis zu drei Wochen und für die wissenschaftlichen Hilfskräfte bis zu fünf Wochen.

Weitere, ausführlichen Informationen zum Thema Hilfskräfte finden Sie in unserem Merkblatt.

 

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Patricia Olligschläger

Teamleitung Weitere Beschäftigte , Lehrbeauftragte, Hilfskräfte, Reisekosten sowie , MACH-Administration, Statistiken Personal

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Sankt Augustin

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Birgit Riemichen

Team Weitere Beschäftigte, Hilfskräfte und Lehrbeauftragte

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Laura Schwarz

Team Weitere Beschäftigte, Hilfskräfte und Lehrbeauftragte, Fachadministration Personalmanagementsoftware

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Team Weitere Beschäftigte, Hilfskräfte und Lehrbeauftragte

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Monika Gerhardus

Team Weitere Beschäftigte, Hilfskräfte und Lehrbeauftragte

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