Bewerben an der H-BRS
Gasthörerschaft

Die Gasthörerschaft berechtigt zum Besuch von Lehrveranstaltungen, jedoch nicht zur Teilnahme an Prüfungen. Gasthörende sind nicht an der Hochschule eingeschrieben und erhalten somit weder einen Studierendenausweis noch ein Semesterticket. Auf Wunsch wird Ihnen eine Bescheinigung über die Teilnahme an den Lehrveranstaltungen ausgestellt.
Über die Zulassung als Gasthörer entscheidet die Dekanin beziehungsweise der Dekan des Fachbereiches. Sie werden darüber schriftlich informiert. Die Gasthörergebühr von 100 Euro zahlen Sie nach Zulassung als Gasthörer auf das Konto der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg. Die Kontoverbindungsdaten werden Ihnen mit dem Zulassungsschreiben mitgeteilt.
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Telefonische Sprechzeiten: Montag bis Freitag: 10:00 - 12:00 Uhr und Montag bis Donnerstag von 14:00 - 15:00 Uhr
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