Bewerben an der H-BRS
Gasthörer

Der Nachweis der Hochschulreife ist dafür nicht erforderlich. Die Zulassung berechtigt zum Besuch von Lehrveranstaltungen jedoch nicht zur Ablegung von Prüfungen. Als Gasthörer sind Sie kein eingeschriebener Studierender der Hochschule und erhalten auch keinen Studierendenausweis beziehungsweise Semesterticket. Auf Wunsch wird Ihnen eine Bescheinigung über die Teilnahme an den Lehrveranstaltungen ausgestellt.
Über die Zulassung als Gasthörer entscheidet die Dekanin bzw. der Dekan des Fachbereiches. Sie werden darüber schriftlich informiert. Die Gasthörergebühr von 100 Euro zahlen Sie nach Zulassung als Gasthörer auf das Konto der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg. Die Kontoverbindungsdaten werden Ihnen mit dem Zulassungsschreiben mitgeteilt.
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