Kanzlerin
Aufgaben
Der Kanzlerin obliegt die Leitung der zentralen Hochschulverwaltung. Sie ist Beauftragte für den Haushalt und ständiges Mitglied des Präsidiums.
Serviceorientierung und bestmögliche Rahmenbedingungen für Forschung, Lehre und Transfer stehen im Mittelpunkt der Aktivitäten der zentralen Hochschulverwaltung der H-BRS. Daneben unterstützt die Hochschulverwaltung das Präsidium und alle Gliederungen bei der Umsetzung der strategischen Ziele der H-BRS, insbesondere auch bei der Umsetzung des neuen Hochschulentwicklungsplans 2.
Schwerpunkte
- Die Leitung der zentralen Hochschulverwaltung
- Die Bewirtschaftung der Haushaltsmittel
- Finanz- und Personalplanung, Controlling
- Qualitätsmanagement und Innenrevision
- Personalverwaltung und Personalmanagement
- Rechtsangelegenheiten und Compliance
- Bau- und Liegenschaftsverwaltung (in eigener Bauherreneigenschaft und Verantwortung für sämtliche Baumaßnahmen nach § 2 Abs. 7 Satz 1 und 2 Hochschulgesetz NRW)
- Studierenendenservice und International Office
- Umweltschutz und Sicherheit
Leitung Dezernate und Stabsstellen
- Dezernat 1: Facility Management, Bauen und Sicherheit
- Dezernat 2: Personal und Recht
- Dezernat 3: Finanzen und Einkauf
- Dezernat 4: Hochschulplanung, Evaluation und Controlling
- Dezernat 5: International Office und Studierendenservice
Büro der Kanzlerin
Die Kanzlerin wird organisatorisch unterstützt durch ihr Büro (Sekretariat: Deborah Baum / Referentin: Nadine Wietbrock). Bei Abwesenheit vertritt sie Barbara Schubert, Leiterin International Office und Studierendenservice.
Richtlinien, Ordnungen und weitere Informationen
Geschäftsordnung der Verwaltung der H-BRS
Richtlinie der Innenrevision der H-BRS