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Fachbereich Informatik

Studierendenaustausch mit Partnerhochschulen

Hier finden Sie Informationen zum Studierendenaustausch mit Partnerhochschulen

Ein Klassiker unter den internationalen Studienerfahrungen ist der Studierendenaustausch, bei dem Studierende über einen begrenzten Zeitraum Studienleistungen an Partnerhochschulen erbringen, die an der Heimathochschule anerkannt und auf den eigenen Abschluss angerechnet werden. 
Der Fachbereich begrüßt und unterstützt es, wenn sich Studierende für ein oder zwei Auslandssemester entscheiden, indem er eine eigene Anlaufstelle eingerichtet hat, die neben dem International Office als hochschulzentraler Verwaltungseinheit, die akademischen Aspekte des Austauschs vonseiten des Fachbereichs begleitet. 

Des Weiteren wurden mit vielen Partnerhochschulen neben den Vereinbarungen zur gegenseitigen Anerkennung von Studienleistungen auch Verträge zum Erlass von Studiengebühren ausgehandelt, wie z.B. mit unseren kanadischen Partnerhochschulen oder den europäischen Erasmus+ Partnern.
Zu guter Letzt arbeiten wir ständig daran, Stipendiengelder für unsere Outgoings einzuwerben, um unseren Studierenden die Entscheidung ins Ausland zu gehen noch schmackhafter zu machen.
Wenn einmal die Entscheidung getroffen ist, dass man ins Ausland will, folgen daraufhin sehr viele weitere Fragen, auf die wir versuchen an dieser Stelle einige Antworten zu geben. Alle weiteren Fragen und Details können gerne bei einem persönlichen Gespräch besprochen werden.

Wo will / wo kann ich hin?

Diese Entscheidung muss bzw. darf jede/r Studierende für sich alleine treffen. Eine Liste der Partnerhochschulen findet ihr hier. Prinzipiell steht unseren Studierenden aber jede Hochschule der Welt offen, die ihre Bewerbung annimmt. Fragen wie Anerkennung der erbrachten Leistungen, Studiengebühren, Versicherung, etc. sind jedoch unkomplizierter, wenn der Aufenthalt bei einer Partnerhochschule stattfindet. 

Wann ist der beste Zeitpunkt, um ins Ausland zu gehen?

Das ideale Zeitfenster für ein Austauschsemester ist das fünfte Semester der Bachelor Studiengänge bzw. das dritte Semester der Master Studiengänge. Hier sieht das Curriculum relativ viele Spezialisierungs- und Wahlpflichtmodule vor, bei denen sich gut auch Kurse von anderen Hochschulen anrechnen lassen. Außerdem schließt sich unmittelbar die Praxisphase an, die gerne auch im Ausland stattfinden kann. Bei der Vermittlung und Organisation berät das International Office, bei allen inhaltlichen und akademischen Aspekten informieren die entsprechenden Stellen im Fachbereich.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Der Fachbereich erwartet von seinen Outgoings, dass zum Zeitpunkt des Auslandsaufenthalts alle Kurse des Grundstudiums (Semester 1-3) bestanden sind. Außerdem wird erwartet, dass der/die Studierende die Unterrichtssprache des Gastlandes so beherrscht, dass er/sie dem Unterricht folgen und Prüfungen ablegen kann. Bei unseren Partnerhochschulen haben wir uns darauf geeinigt, dass kein formaler Nachweis über sprachliche Qualifikation (TOEFL, IELTS)  notwendig ist. Die Einschätzung erfolgt über die Note im Englischkurs und im persönlichen Gespräch.

Wie, wo und wann bewerbe ich mich?

Die Bewerbung bei unseren Partnerhochschulen erfolgt über das International Office der H-BRS am 15. Januar jeden Jahres für das Wintersemester des gleichen Jahres. Für das Sommersemester ist die Bewerbungsfrist der 01. September.
Alle notwendigen Informationen zur Bewerbung an einer Partnerhochschule sind hier zusammengestellt oder können beim International Office der H-BRS angefragt werden. 

Teil einer jeden Bewerbung ist ein Learning Agreement oder zumindest eine Auswahl von Kursen, die der/die Studierende während seines Aufenthalts belegen will. Außerdem werden meist noch ein Motivationsschreiben, ein Passfoto und gegebenenfalls auch Empfehlungsschreiben abgefragt. Bitte schaut genau in die Bewerbungsunterlagen!

Was ist ein Learning Agreement, und was muss ich dafür tun?

Ein Learning Agreement (manchmal auch study plan genannt) ist eine Vereinbarung über die Kurse, die der/die Studierende während seines Aufenthalts an der Gasthochschule belegen will.

  • Erstens bestätigt der/die Studierende, dass er die Kurse wirklich belegen wird.
  • Zweitens bestätigt der Fachbereich (d.h. der zuständige Prüfungsausschuss) der H-BRS, dass er die auf dem Learning Agreement angegebenen und dann auch an der Gasthochschule erbrachten Leistungen anerkennen wird.
  • Drittens bestätigt die gastgebende Hochschule, dass diese Kurse überhaupt zur Verfügung stehen.

Um ein Learning Agreement bis zur Bewerbungsfrist vom Prüfungsausschuss bewilligen zu lassen, solltet ihr euch rechtzeitig die Kursliste eurer favorisierten Gasthochschule ansehen. Ihr solltet euch Kurse heraussuchen, die in etwa den Kursen entsprechen, die ihr im fraglichen Zeitraum hier besuchen würdet. Wir empfehlen wenn möglich pro H-BRS-Kurs zwei Kurse von der Gasthochschule vom Prüfungsausschuss genehmigen zu lassen. Es kann immer vorkommen, dass ein Kurs doch nicht angeboten wird oder sich zeitlich mit einem anderen überschneidet. So hat man eine bereits bestätigte Alternative in der Hinterhand.

Wie kann ich meinen Aufenthalt finanzieren?

Ein Auslandsaufenthalt ist nie ganz billig. Es stehen die An- und Abreise an, außerdem die Unterkunft, die eventuell doppelt - im Ausland und in Deutschland - bezahlt werden muss, die Lebenshaltung und gegebenenfalls auch noch Studiengebühren. Hier sind einige Vorschläge, wie man die Extra-Belastung abfedern kann:

  • Hochschulstipendien
  • Fachbereichsstipendien
    Streng genommen sind es keine Fachbereichsmittel, die an die Studierenden in Form von Stipendien ausgegeben werden. Das wäre tatsächlich gesetzlich nicht erlaubt. Der Fachbereich verteilt lediglich die Gelder, die er zuvor zum Beispiel beim DAAD oder der EU eingeworben hat.
     
    • ISAP Stipendien für Aufenthalte an der Dalhousie University 2017-2019
      gefördert vom DAAD aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF)
      • monatliches Vollstipendium in Höhe von 825,00 €
        für Mindestförderdauer 4 Monate, Höchstförderdauer 10 Monate
      • Reisekostenpauschale in Höhe von 1.200,00 €
      • monatlicher Krankenversicherungszuschuss in Höhe von 35,00 €
         
      • notwendige Bewerbungsunterlagen:
        • Kopie des Letter of Acceptance der gastgebenden Hochschule
        • tabellarischer Lebenslauf auf Englisch (inkl.Passfoto)
        • ausgefülltes Formblatt
        • aktueller englischer Notenspiegel
        • englisches Motivationsschreiben (max.1 DIN A4 Seite)
        • Kopie des Reisepasses (auf Gültigkeit achten)
        • Nachweis eines ausreichenden Auslandskrankenversicherungsschutzes
          (kann nachgereicht werden)
        • idealerweise Nachweis über Englischkenntnisse​
           
    • ISAP Stipendien für Aufenthalte an der York University 2018-2020
      gefördert vom DAAD aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF)
      • monatliches Vollstipendium in Höhe von 1.025,00 €
        für Mindestförderdauer 4 Monate, Höchstförderdauer 10 Monate
      • Reisekostenpauschale in Höhe von 1.450,00 €
      • monatlicher Krankenversicherungszuschuss in Höhe von 35,00 €
         
      • notwendige Bewerbungsunterlagen:
        • Kopie des Letter of Acceptance der gastgebenden Hochschule
        • tabellarischer Lebenslauf auf Englisch (inkl.Passfoto)
        • ausgefülltes Formblatt
        • aktueller englischer Notenspiegel
        • englisches Motivationsschreiben (max.1 DIN A4 Seite)
        • Kopie des Reisepasses (auf Gültigkeit achten)
        • Nachweis eines ausreichenden Auslandskrankenversicherungsschutzes
          (kann nachgereicht werden)
        • idealerweise Nachweis über Englischkenntnisse​

           
  • Auslandsbafög
  • DAAD Stipendiendatenbank
  • Studienfinanzierung, BAföG und Studienkredite
  • Hilfe bei finanziellen Engpässen
  • Stipendien der Studienstiftung der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg
  • Stipendien und Förderprogramme
  • Ansprechpartner zur Studienfinanzierung im Fachbereich
Was passiert, wenn zu Hause noch Prüfungen anfallen, während an meiner Gasthochschule schon die Vorlesungen beginnen?

Auch hier ist der Fachbereich bereit, entgegenkommend Lösungen zu finden. Ihr seid nicht die Ersten, die dieses Problem haben und in den meisten bisherigen Fällen haben wir eine Lösung gefunden: sei es durch Schreiben der Klausur in einem anderen Prüfungszeitraum, oder Schreiben der Klausur in der Ferne unter Aufsicht an der Gasthochschule. Jeder Prüfling und jeder Prüfer haben individuelle Anforderungen, denen wir versuchen gerecht zu werden. Bitte denkt rechtzeitig an diesen möglichen Konflikt und lasst uns möglichst konkret wissen, welche Prüfungen bei welchem Prüfer betroffen sind. Dann erarbeiten wir gemeinsam eine Lösung.

Bitte beachtet die folgenden Termine: für SoSe spätestens Anfang Mai und  für WiSe spätestens Ende Oktober.

Wie kann ich mich vorab interkulturell einbringen?

Falls ihr euch erst einmal vor Ort mit fremden Kulturen austauschen wollt, könnt ihr gerne als sogenannter Study Buddy fungieren und einen internationalen Studierenden während seiner turbulenten Anfangszeit betreuen. Mehr Informationen findet ihr hier.