Recht und Compliance

Checkliste zum Einsatz generativer KI aktualisiert

Mittwoch, 8. Juli 2026

Die Hochschule Bonn-Rhein-Sieg hat die Checkliste „Zulässige Nutzung von KI-Systemen“ überarbeitet und als Version 2.0 veröffentlicht. Die Checkliste unterstützt Beschäftigte und Studierende dabei, generative KI verantwortungsvoll, rechtskonform und unter Berücksichtigung datenschutzrechtlicher sowie urheberrechtlicher Anforderungen einzusetzen.
Die Verschmelzung von Wissen und Technologie: Ein holografisches Gehirn im modernen Campus

Die Überarbeitung trägt der rasanten Weiterentwicklung generativer KI Rechnung. Neben klassischen KI-Chatbots umfasst die Checkliste nun ausdrücklich auch dokumentenzentrierte KI-Systeme wie NotebookLM, KI-Agenten sowie Anwendungen mit angebundenen Datenquellen. Die zugrunde liegenden rechtlichen und organisatorischen Anforderungen bleiben dabei unverändert – unabhängig davon, auf welche Weise Informationen einem KI-System zur Verfügung gestellt werden.

Darüber hinaus wurden die Beispiele für zulässige und unzulässige Nutzungen aktualisiert und um typische Einsatzszenarien moderner KI-Anwendungen ergänzt. Die Checkliste bleibt damit eine praxisnahe Orientierungshilfe für den sicheren und verantwortungsvollen Umgang mit generativer KI an der Hochschule.

Die aktuelle Version der Checkliste steht ab sofort auf den Seiten der Stabsstelle Recht & Compliance zum Download in deutscher und englischer Sprache zur Verfügung.

Kontakt

Profilbild Manfred Höffken

Manfred Höffken

Datenschutzreferent

Standort

Sankt Augustin

Raum

G226

Adresse

Grantham-Allee 20

53757 Sankt Augustin

Anlaufstellen

Datenschutzreferent

Campus

Sankt Augustin

Raum

G 226

Adresse

Grantham-Allee 20

53757, Sankt Augustin

Kontaktzeiten

On weekdays: by prior agreement