Kommunikation und Marketing

Medizinische Masken jetzt auch an der H-BRS Pflicht

Freitag, 12. Februar 2021

Die neuen Vorgaben zur Maskenpflicht gelten jetzt auch an der Hochschule. Das Präsidium hat beschlossen, dass nun auch in den Gebäuden der Hochschule OP- oder FFP2-Masken getragen werden müssen.

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Medizinische Masken in den Gebäuden

Innerhalb der Gebäude, der angemieteten Räume und bei Präsenzveranstaltungen muss zumindest eine medizinische Maske (auch OP-Maske oder medizinischer Mund-Nasen-Schutz, MNS) getragen werden. Grund dafür ist, dass es nicht immer möglich ist, die Mindestabstände von anderthalb Metern einzuhalten.

Anstelle der medizinischen Maske können auch Atemschutzmasken mit einem vergleichbaren oder höheren Schutz getragen werden, wie etwa eine FFP2-Maske (Filtering Face Piece).

Die Nutzung privater Mund-Nasen-Bedeckungen innerhalb der Hochschulgebäude und angemieteter Hochschulräume ist nur zulässig, wenn diese den Norm-Anforderungen einer medizinischen Maske entsprechen. Auf Verlangen der Hochschule hat die betreffende Person einen entsprechenden Nachweis vorzulegen.