Kommunikation und Marketing

Unwetterkatastrophe: Hilfsangebote für Betroffene

Donnerstag, 5. August 2021

In Anbetracht der Auswirkungen der Unwetterkatastrophe vom 14./15. Juli 2021 hat das Land NRW diverse hilfreiche Hinweise und Richtlinien erarbeitet.

In Anbetracht der massiven Auswirkungen der Unwetterkatastrophe vom 14./15. Juli 2021 hat das Land Nordrhein-Westfalen diverse Hinweise und Richtlinien erarbeitet, die insbesondere den persönlich Betroffenen Angebote zur Hilfe aufzeigen sollen.

Darunter fallen verschiedene Maßnahmen:

  • Sonderurlaub nach katastrophalem Unwetter:
    • Wie bereits in der E-Mail vom 20. Juli 2021 durch Präsident und Kanzlerin mitgeteilt, besteht für unmittelbar betroffene Beschäftigte die Möglichkeit der Arbeitsbefreiung im Umfang von 5 Arbeitstagen.
    • Zur Sicherung des „eigenen Eigentums“ kann auch solches von Eltern, Schwiegereltern, Großeltern, Geschwistern, Kindern, Stief- und Pflegeeltern und -kindern angesehen werden.
    • In Härtefällen ist eine bezahlte Arbeitsbefreiung für maximal weitere 15 Arbeitstage möglich. Ein Härtefall ist dann anzunehmen, wenn der oder die Beschäftigte durch die Unwetterkatastrophe in besonderer Weise betroffen ist.
  • Gewährung von Soforthilfen: Es gibt die Möglichkeit, bei der jeweils zuständigen Behörde bzw. beim Kreis Soforthilfe zum Beispiel für den Ersatz von Hausratsgegenständen oder Gebäudeteilen zu beantragen.
  • Steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der Schäden im Zusammenhang mit dem Unwetterereignis: Für Geschädigte der Katastrophe gibt es die Möglichkeit, diese besonderen finanziellen Schädigungen als unbillige Härte bei der Steuererklärung geltend zu machen.
  • Vorschuss: Bedienstete des Landes NRW oder Empfänger von Versorgungsbezügen, die von dem Unwetterereignis betroffen sind und aus eigenen Mitteln die aus dem Unwetter resultierenden unabwendbaren Ausgaben nicht bestreiten können, haben unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, einen unverzinslichen Vorschuss zu beantragen.

Es gibt für diese Hilfsmaßnahmen neben dem Dezernat Personal und Recht weitere Anlaufstellen (Finanzamt, Kreis, Bezirksregierung). Die entsprechende Richtlinien mit näheren Informationen zur Antragstellung sind aufgelistet unter: https://www.h-brs.de/de/Soforthilfe-Hochwasserkatastrophe-2021.

Das Dezernat Personal und Recht unterstützt und berät darüber hinaus persönlich Betroffene auch individuell.

Kontakt

Patricia Olligschläger

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