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Zukunftspakt für NRW

Dienstag, 26. August 2014

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Die Rektoren aller staatlichen Fachhochschulen und Universitäten in NRW haben am 18. August 2006 bei der Landesregierung den Zukunftspakt unterzeichnet.

Als eines der wichtigsten Ergebnisse des Zukunftspaktes bezeichnet Professor Dr. Wulf Fischer (Foto), Gründungsrektor der Fachhochschule Bonn-Rhein-Sieg, die darin festgeschriebene finanzielle Planungssicherheit für die Hochschulen bis zum Jahr 2010. Das heißt, bis dahin stehen den Hochschulen die Landeszuschüsse ohne Kürzungen zur Verfügung mit der Folge, dass die Einnahmen aus den Studienbeiträgen tatsächlich im wesentlichen als Zusatzeinnahme bei den Hochschulen verbleiben und für die Verbesserung von Studium und Lehre eingesetzt werden können.

Weitere Punkte des Zukunftspaktes sind die konzeptionelle Weiterentwicklung der leistungsorientierten Mittelvergabe, die derzeit 425 Millionen Euro von insgesamt 2,8 Milliarden Euro Zuschuss pro Jahr ausmacht. Die Verteilung erfolgt nicht nach dem Gießkannenprinzip, sondern nach festgelegten Kriterien, nach denen die Leistung gemessen wird, kann also von Jahr zu Jahr nach oben oder unten für die einzelne Hochschule abweichen.

Für Professor Fischer ist ebenfalls erfreulich, dass der Zukunftspakt, eine Art Fortschreibung des Qualitätspaktes, vor der endgültigen Verabschiedung des Hochschulfreiheitsgesetzes besiegelt wurde: "Damit wurde die Grundlage für das Management autonomer Hochschulen gelegt."