Stabsstelle Kommunikation und Marketing
Hochschulwahlen im Mai 2026
Die H-BRS erfüllt ihre Aufgaben in Forschung, Lehre und Studium eigenständig im Rahmen der akademischen Selbstverwaltung. Die Mitglieder der Hochschule wirken an der Selbstverwaltung mit, indem sie ihre Vertreterinnen und Vertreter für die Gremien (Fachbereichsräte, Senat, Gleichstellungskommission) sowie bestimmte Funktionsträgerinnen und Funktionsträger wählen.
Wann und wo wird gewählt?
Die Wahlen werden online durchgeführt. Die Durchführung richtet sich nach §§ 17 ff. der Wahlordnung der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg. Die elektronische Stimmabgabe wird in dem Zeitraum von Montag, 4. Mai bis Freitag, den 8. Mai 2026, stattfinden.
Wahlrecht
Das Wahlrecht kann nur ausüben, wer am Wahltag im Verzeichnis der Wählerinnen und Wähler eingetragen ist. Je eine Kopie des Verzeichnisses (Bedienstete, Studierende) wird ab Februar 2026 in der Bibliothek in Sankt Augustin und Rheinbach sowie im Fachbereichssekretariat in Hennef öffentlich zur Einsichtnahme aus. Einsprüche gegen die Richtigkeit des Verzeichnisses könnten innerhalb von zwei Wochen nach Beginn der Auslegung unter Angabe von Gründen schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlvorstand erklärt werden. Das Wahlrecht kann für jede Wahl nur einmal und nur persönlich ausgeübt werden.
Wahlberechtigt sind
- die studentischen Mitglieder des Fachbereichs für die Wahl der studentischen Mitglieder des jeweiligen Fachbereichsrates,
- die studentischen Mitglieder der Hochschule für die Wahl der studentischen Mitglieder des Senats,
- die studentischen Mitglieder der Hochschule für die Wahl der Vertretung der Belange studentischer Hilfskräfte,
- die weiblichen studentischen Mitglieder der Hochschule für die Wahl des weiblichen, studentischen Mitglieds der Gleichstellungskommission,
- die männlichen studentischen Mitglieder der Hochschule für die Wahl des männlichen, studentischen Mitglieds der Gleichstellungskommission.
Welche Aufgaben haben die Gremien und Funktionsträgerinnen und Funktionsträger?
Fachbereichsrat
Der Fachbereichsrat beschließt über die Angelegenheiten des Fachbereichs, soweit nicht die Dekanin oder der Dekan zuständig ist. Dazu gehören insbesondere die Fachbereichsordnung und die sonstigen für den Fachbereich erforderlichen Ordnungen (etwa die Prüfungsordnung). Der Fachbereichsrat wählt außerdem das Dekanat.
Senat
Der Senat ist in erster Linie zuständig für generell-abstrakte Regelungen (wie Hochschulordnungen), Empfehlungen und Stellungnahmen, die die gesamte Hochschule oder zentrale Einrichtungen der Hochschule betreffen.
Gleichstellungskommission
Die Gleichstellungskommission berät und unterstützt die Hochschule und die Gleichstellungsbeauftragte. Sie überwacht die Aufstellung und Einhaltung der Frauenförderpläne und wählt die Gleichstellungsbeauftragte.
Vertretung der Belange studentischer Hilfskräfte
Die Vertreterin oder der Vertreter der Belange studentischer Hilfskräfte überwacht die Beachtung des geltenden Rechts bei der Auswahl und Beschäftigung von studentischen Hilfskräften und wirkt auf eine angemessene Gestaltung ihrer Arbeitsbedingungen hin. Sie oder er behandelt Beschwerden von Betroffenen.
Der Wahlvorstand
- Professor Dr. Heinrich Richard Salbert, Fachbereich Ingenieurwissenschaften und Kommunikation
- Professor Dr. Marco Jung, Fachbereich Ingenieurwissenschaften und Kommunikation
- Isabell Reck, (stellvertretender Vorsitz), Stabsstelle Recht und Compliance
- Elena Bökemeier (Vorsitz), Stabsstelle Recht und Compliance
- Jürgen Wichert, Fachbereich Ingenieurwissenschaften und Kommunikation
- Thomas Fabritius, Institut für IT-Service
- Kai Bühner, Student im Fachbereich Informatik
- Celestia Droste, Studentin im Fachbereich Informatik
Ausführlichere Informationen zur Online-Wahl folgen im Dokument "Wahlausschreiben Hochschulwahlen 2026", welches der Hochschulöffentlichkeit im November 2025 zur Verfügung gestellt wird.
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Grantham-Allee 20
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