Zentrale Hochschulorgane

Der Hochschulrat der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg

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Grantham-Allee 20

53757, Sankt Augustin

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Werktags: nach Absprache

Der Hochschulrat der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg berät die Hochschulleitung und übt die Aufsicht über deren Geschäftsführung aus.

Hochschulrat in StA 20250703 Foto Juri Kuestenmacher
Der Hochschulrat im August 2025 (von links): Prof. Karin Hummel, Prof. Klaus Deimel, Prof. Simone Bürsner, Michael Dedek, Prof. Peter Kaul, Sylvie Hambloch-Gesinn und Professor Jakob Rhyner (Uni Bonn). Foto: Juri Küstenmacher

Startpunkt für den H-BRS-Hochschulrat war der 30. August 2007: An diesem Tag erhielten die Mitglieder der H-BRS-Hochschulrats ihre Ernennungsurkunden vom damaligen Wissenschaftsminster Andreas Pinkwart. Die H-BRS war damit die erste Hochschule in NRW, die ein solches Gremium einsetzte. Dem Hochschulrat gehören paritätisch vier externe und vier hochschulinterne Mitglieder an, je zur Hälfte mit Männern und Frauen besetzt.

Der Hochschulrat ist für alle Strategiefragen der H-BRS zuständig. Er berät die Hochschulleitung und beaufsichtigt deren Geschäftsführung. Das Hochschulfreiheitsgesetz von NRW sieht vor, dass die Mitglieder des Hochschulrats in verantwortungsvollen Positionen in der Gesellschaft, insbesondere der Wissenschaft, Kultur oder Wirtschaft, tätig sind oder waren und aufgrund ihrer hervorragenden Kenntnisse und Erfahrungen einen Beitrag zur Erreichung der Ziele und Aufgaben der Hochschule leisten können.

Mitglieder des Hochschulrats

Die acht stimmberechtigten Mitglieder des Hochschulrats sind:

  • Sylvie Hambloch-Gesinn, Rechtsanwältin (Vorsitzende)
  • Prof. Dr. Jakob Rhyner, Universität Bonn(stellvertretender Vorsitzender)
  • Prof. Dr. Simone Bürsner, Hochschule Bonn-Rhein-Sieg
  • Prof. Dr. Klaus Deimel, Hochschule Bonn-Rhein-Sieg
  • Prof. Dr. Karin Hummel, Hochschule Bonn-Rhein-Sieg
  • Prof. Dr. Peter Kaul, Hochschule Bonn-Rhein-Sieg
  • Dr. Andrea Niehaus, Direktorin des Deutschen Museums Bonn
  • Michael Dedek, kaufmännischer Geschäftsführer des Wuppertal Instituts

Die Geschäftsordnung, die im April 2008 vom Hochschulrat verabschiedet wurde, bildet den Rahmen für die Arbeit des Hochschulrates. Die oder der Vorsitzende vertritt den Hochschulrat gegenüber Hochschule und Öffentlichkeit.

Sitzungen des Hochschulrats

Die Mitglieder des Hochschulrats kommen mindestens vier Mal im Jahr zusammen. Die Sitzungen sind nicht öffentlich, jedoch nehmen Mitglieder des Präsidiums mit beratender Stimme teil.

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